Datum17.04.2026 04:00
Quellewww.zeit.de
TLDRDie beiden Hauptangeklagten im Ludwigsburger Raser-Mord-Prozess haben Revision gegen ihre Haftstrafen eingelegt. Dies bedeutet, dass der Bundesgerichtshof die Urteile, darunter lebenslange Haft für den Unfallverursacher und 13 Jahre Haft für seinen Bruder wegen versuchten Mordes, auf Rechtsfehler prüft. Der dritte Angeklagte hat das Urteil akzeptiert. Das Verfahren wird sich dadurch über Monate hinziehen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Verfahren um Raser-Mord“. Lesen Sie jetzt „Verurteilte Ludwigsburger Raser gehen gegen Haftstrafen vor“. Nach dem Mord-Urteil im Ludwigsburger Raser-Prozess kann das Verfahren wie erwartet vorerst nicht abgeschlossen werden. Die beiden Hauptangeklagten haben Revision eingelegt, wie das Landgericht in Stuttgart mitteilte. Nun werden die Urteile gegen die beiden Brüder wegen des tödlichen Autorennens vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Eine neue Beweisaufnahme gibt es nicht. Dennoch dürfte sich eine Entscheidung über Monate hinziehen. Der dritte Angeklagte, der Cousin der beiden Brüder, hat sein Urteil laut Landgericht akzeptiert. Damit ist das Urteil gegen den Cousin rechtskräftig, die anderen beiden Urteile hingegen nicht. Zuvor hatten die "Stuttgarter Nachrichten" und die "Stuttgarter Zeitung" darüber berichtet. Etwas über ein Jahr nach einem Autorennen mit zwei Toten in Ludwigsburg war der Unfallverursacher am Dienstag vergangener Woche vom Landgericht Stuttgart wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Mann hatte sich vor einem Jahr mit seinem Bruder in Ludwigsburg ein Rennen geliefert - sein Wagen hatte das Auto zweier junger Frauen gerammt. Der Bruder, der einen zweiten Wagen gefahren hatte, muss wegen versuchten Mordes für 13 Jahre in Haft. Ihr Cousin wurde zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung der Kammer nahmen die Brüder den Tod anderer Verkehrsteilnehmer billigend in Kauf. Mit dem Urteil war das Gericht der Staatsanwaltschaft gefolgt. Einer der Verteidiger hatte bereits nach der Urteilsverkündung Rechtsmittel angekündigt. © dpa-infocom, dpa:260417-930-955896/1