Netflix: Bundesgerichtshof erklärt Klausel bei Streaminganbieter für unwirksam

Datum16.04.2026 17:37

Quellewww.spiegel.de

TLDRDer Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Klausel von Netflix für unwirksam erklärt. Diese Klausel besagte, dass Kündigungen erst wirksam werden, wenn das Restguthaben von Geschenkkarten vollständig aufgebraucht ist. Der BGH wertete den Streaming-Vertrag als Dienstvertrag und befand, dass die Klausel Kunden unangemessen benachteiligt und gegen das Bürgerliche Gesetzbuch verstößt. Die Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen diese Regelung geklagt, da sie Kunden zu lange an den Vertrag binden würde.

InhaltDer Bundesgerichtshof hat eine Klausel kassiert, die Kundinnen und Kunden des Streaminganbieters Netflix unangemessen benachteiligt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Streaminganbieters Netflix geprüft und eine Klausel darin für unwirksam erklärt. Diese betrifft Kündigungen, die erst wirksam wurden, wenn Abonnenten ihr Restguthaben, etwa von Geschenkkarten, vollständig aufgebraucht hatten. Dadurch seien Kunden unangemessen benachteiligt worden, entschied der BGH. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). "In der Regel können Netflix-Kunden ihre Verträge jederzeit kündigen", sagte vzbv-Referentin Jana Brockfeld, laut der Nachrichtenagentur dpa. Durch die Regelung, um die es nun am BGH ging, würden aber Verbraucher, die einen Geschenkgutschein einsetzen, zu lange in ihrem Vertrag gehalten. "Wir sehen darin nicht nur den Ausschluss eines außerordentlichen Kündigungsrechts, sondern auch eine unangemessene Benachteiligung von Verbrauchern", sagte Brockfeld. Das Kammergericht Berlin sah das zuletzt anders. Es wies die Klage ab, ließ aber die Revision zum BGH zu, denn: Der Fall warf die grundsätzliche Frage auf, wie ein Streaming-Vertrag juristisch einzuordnen ist. Handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag, der Verbraucher laut Gesetz nicht mehr als zwei Jahre binden darf? Oder muss er wie vom Kammergericht vertreten als Mietvertrag gewertet werden, für den diese Vorschrift nicht gilt? Der BGH urteilte nun, der Streaming-Vertrag sei ein Dienstvertrag. Je nach Höhe des Guthabens könne die angegriffene Klausel dazu führen, dass eine Kündigung erst viele Monate später – je nach Fall sogar erst nach 39 Monaten – wirksam wird. Damit verstoße sie gegen die entsprechende Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch. Der betroffene Kunde habe auch keine Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu pausieren, kritisierte der BGH.