Bundestag stimmt (vorerst) gegen Entkriminalisierung des Schwarzfahrens

Datum16.04.2026 17:30

Quellewww.spiegel.de

TLDRDer Bundestag lehnte Entwürfe zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab. Die Regierungskoalition (Union und SPD) sowie die AfD stimmten gegen Vorschläge von Grünen und Linken. Obwohl die SPD sich für die Streichung des Schwarzfahrens aus dem Strafrecht ausspricht und die Überlastung der Justiz sowie Sinnhaftigkeit von Ersatzfreiheitsstrafen kritisiert, ging sie diesen Schritt nicht mit. Die Union ist strikt gegen eine Entkriminalisierung. Das Schwarzfahren gilt als Erschleichen von Leistungen.

InhaltDie SPD drängt darauf, das Schwarzfahren aus dem Strafrecht zu streichen, die Union ist strikt dagegen. Im Bundestag hat die Koalition nun gemeinsam gegen eine Entkriminalisierung gestimmt. Einig ist sie sich dennoch nicht. Der Bundestag hat Gesetzentwürfe zur Entkriminalisierung des Schwarzfahrens abgelehnt. Die Regierungskoalition aus Union und SPD sowie die AfD stimmten gegen Vorschläge der Grünen und Linken, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte sich erst vergangene Woche dafür ausgesprochen, Schwarzfahren nicht mehr strafrechtlich zu verfolgen. Sie stellte dabei den Sinn der bisherigen Praxis von Ersatzfreiheitsstrafen für Menschen infrage, die Strafgelder für Schwarzfahren nicht zahlen können. Zudem argumentierte sie mit der Überlastung der Justiz. Dass Hubigs Partei dennoch gegen die Gesetzentwürfe stimmte, kommt dennoch nicht überraschend. Die Union stemmt sich in der Debatte gegen eine Entkriminalisierung; Unionsfraktionsvize Günter Krings (CDU) hatte der "Rheinischen Post" und der Funke Mediengruppe gesagt, dass es sie mit der Union nicht geben werde. Obwohl sie das Oppositionsvorhaben ablehnte, zeigte sich die SPD offen für eine entsprechende Gesetzesänderung. Die SPD-Fraktion setze sich seit Längerem dafür ein, "das Fahren ohne Fahrschein aus dem Strafrecht ersatzlos zu streichen und Ersatzfreiheitsstrafen in diesem Bereich zu beenden", sagte SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge der "Rheinischen Post". "Für uns ist klar: Wer Bürokratie-Entlastung ernst nimmt, der sollte auch sagen: Paragraf 265a StGB gehört in dieser Form nicht mehr in ein modernes Strafrecht." Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist damit eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen "Beförderungserschleichung" tätig wurde. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden 2024 wegen des Erschleichens von Leistungen 21.881 Menschen zu Geldstrafen verurteilt. Schwarzfahrer werden aber nicht gesondert ausgewiesen. In Bremen wird dafür seit knapp einem Jahr kein Schwarzfahrer mehr angezeigt. Im SPIEGEL-Interview erklärt die zuständige Justizsenatorin, welche Folgen das hat. Das ganze Gespräch lesen Sie hier .