Fahren ohne Führerschein: Bundestag lehnt Entkriminalisierung des Schwarzfahrens ab

Datum16.04.2026 17:20

Quellewww.zeit.de

TLDRDer Bundestag hat die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein in öffentlichen Verkehrsmitteln abgelehnt. Die Grünen und die Linke scheiterten mit ihren Gesetzesentwürfen, während Union und AfD dagegen stimmten. Die SPD sprach sich zwar für eine Entkriminalisierung aus, folgte aber offenbar der Koalitionslinie. Das "Erschleichen von Leistungen" nach § 265a StGB ist eine Straftat, von der jährlich über 93.000 Fälle polizeilich erfasst werden (nicht separat ausgewiesen).

InhaltWer ohne gültigen Führerschein in öffentlichen Verkehrsmitteln fährt, begeht gesetzlich eine Straftat. Ein Vorstoß, das zu ändern, ist im Bundestag gescheitert. Die Grünen und die Linkspartei sind im Bundestag mit dem Vorstoß gescheitert, das Fahren in öffentlichen Verkehrsmitteln ohne Fahrschein zu entkriminalisieren. Union, SPD und die AfD lehnten zwei entsprechende Gesetzesentwürfe in zweiter Lesung ab. Die SPD betonte in der Debatte jedoch erneut ihre grundsätzliche Unterstützung für eine Entkriminalisierung und stimmte offenbar aus Koalitionsdisziplin gegen das Vorhaben. Fahren ohne Fahrschein gilt als Erschleichen von Leistungen und ist nach Paragraf 265a des Strafgesetzbuches eine Straftat. Laut polizeilicher Kriminalstatistik gab es 2024 mehr als 93.000 Fälle, in denen die Polizei wegen "Beförderungserschleichung" tätig wurde. Das Fahren ohne Fahrschein wird in dieser Statistik allerdings nicht gesondert ausgewiesen. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.