Datum16.04.2026 12:17
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Oberlandesgericht Hamm hat die Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) gegen Penny abgewiesen. Der vzbv kritisiert, dass Rabatte nur über eine App gewährt werden, was ältere oder technologisch weniger versierte Menschen benachteiligen könnte. Das Gericht sah jedoch keine ausreichenden Belege für eine Diskriminierung und befand, dass eine Internet-Skepsis keine Diskriminierung darstelle. Eine Revision wurde zugelassen, und ähnliche Klagen gegen Netto und Lidl sind anhängig.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Preis-Rabatte“. Lesen Sie jetzt „Klage gegen Extra-Rabatte in Penny-Bonus-App abgewiesen“. Der Discounter Penny darf weiterhin mit Rabatten werben, die Verbraucher ausschließlich über eine App nutzen können. Eine Klage des Verbraucherzentrale-Bundesverbands (vzbv) auf Unterlassung wurde vom 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm abgewiesen (Az. I-13 UKl 7/25). Penny hatte in einem Prospekt einen Fruchtjoghurt mit einem Rabatt von bis zu 52 Prozent beworben. Der wird jedoch nur registrierten App-Kunden gewährt. Verbraucherschützer sehen darin eine Diskriminierung und einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Sie argumentieren, dass insbesondere ältere, behinderte oder jüngere Menschen benachteiligt würden, da sie entsprechende Geräte oder Apps häufig nicht nutzen könnten oder dürften. Der Senat folgte dieser Einschätzung nicht. Den Richtern fehlten ausreichende Belege für eine Diskriminierung, sagte ein Sprecher des Gerichts. Aus den eingereichten Unterlagen ergebe sich lediglich, dass ältere Menschen das Internet und Smartphones seltener nutzten. Eine Skepsis gegenüber dem Internet stelle keine Diskriminierung dar. Eine Revision wurde zugelassen. Nutzt der vzbv dieses Rechtsmittel, müsste sich der Bundesgerichtshof mit dem Streit befassen. Die Verbraucherschützer kassieren damit die zweite Niederlage innerhalb kurzer Zeit. Eine ähnliche Klage gegen den Discounter Netto im Zusammenhang mit App-Rabatten war im März bereits von Richtern des Oberlandesgerichts Bamberg abgewiesen worden. Eine Revision war damals nicht zugelassen worden. Der vzbv geht auch gegen Lidl vor. Der erste Verhandlungstermin ist für September angesetzt. Obwohl auch Supermarktketten spezielle App-Rabatte anbieten, konzentriert sich der vzbv zunächst auf Discounter. Dort kauften besonders preissensible Kunden ein, heißt es. © dpa-infocom, dpa:260416-930-952426/1