Datum16.04.2026 11:09
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das bayerische Familiengeld als rechtswidrig eingestuft. Die Leistung, die inzwischen abgeschafft ist, verstieß gegen EU-Recht, da ihre Höhe vom Wohnort des Kindes abhing. Der EuGH betonte, dass pauschale Familienleistungen nicht diskriminieren dürften und die Finanzierung durch Beiträge aus anderen EU-Staaten berücksichtigt werden müsse.
InhaltWeil die Höhe des bayerischen Familiengeldes vom Wohnort des Kindes abhing, ist es nicht mit Europarecht vereinbar. Der EuGH rügte die inzwischen abgeschaffte Leistung. Die Ausgestaltung des inzwischen abgeschafften bayerischen Familiengeldes ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) urteilte, dass solche pauschalen Familienleistungen nicht vom Wohnort des Kindes abhängig gemacht werden dürften. Arbeitnehmer aus diesen Staaten trügen mit ihren Steuern und Sozialabgaben zur Finanzierung der Maßnahmen bei, hieß es zur Begründung. Die Leistung war 2018 für Eltern mit Wohnsitz in Bayern eingeführt worden. Für die ersten beiden Kinder gab es jeweils 250 Euro, ab dem dritten Kind 300 Euro. Allerdings wurde weniger gezahlt, wenn ein betroffenes Kind in einem anderen EU-Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten aufwuchs. Dies war nach dem Urteil des EuGH illegal. Die Leistung ist mittlerweile abgeschafft worden und wird nur noch für Kinder gezahlt, die vor 2025 geboren wurden und höchstens 36 Monate alt sind. In einem ähnlichen Fall hatte der EuGH 2022 bereits entschieden, dass EU-Staaten Kindergeld und andere Familienleistungen einheitlich gewähren müssen. Damals ging es um Regelungen aus Österreich. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.