AfD-Politiker verdienten an Bundestagsreden

Datum15.04.2026 20:58

Quellewww.spiegel.de

TLDRAfD-Abgeordnete haben offenbar durch Werbung auf ihren YouTube-Kanälen, auf denen sie Bundestagsreden hochluden, Tausende Euro zusätzlich verdient. Die Rechtsstellungskommission des Bundestags hält dies laut ihrer Vorsitzenden Andrea Lindholz für "problematisch und unzulässig", da die Abgeordnetenentschädigung alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdecke. Die AfD-Fraktion riet ihren Mitgliedern inzwischen, solche Inhalte nicht zu monetarisieren, und ein betroffener Abgeordneter will die Einnahmen zurückzahlen.

InhaltOffenbar gingen Tausende Euro zusätzlich in die Taschen von AfD-Abgeordneten. Bei YouTube ließen sie Werbung schalten. Die Chefin der Rechtsstellungskommission hält das für "problematisch und unzulässig". Bundestagsabgeordnete der AfD haben Reden bei YouTube hochgeladen und daran verdient. Das berichten das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND)  und die "Welt". Demnach erhielten die Politiker Erlöse aus der Werbung, die YouTube vor bestimmten Videos schaltet. Auf Antrag der AfD hatte sich die Rechtsstellungskommission des Bundestags bei zwei Sitzungen mit dem Fall beschäftigt. Wie der SPIEGEL erfuhr, schloss sich eine Mehrheit der Rechtsauffassung der Bundestagsverwaltung an, wonach vorgeschaltete Werbung auf YouTube-Kanälen von Abgeordneten laut dem Abgeordnetengesetz nicht zulässig ist. Die Vorsitzende der Rechtsstellungskommission, Andrea Lindholz (CSU), sagte dem SPIEGEL, sie halte es für "problematisch und unzulässig", wenn Abgeordnete mit der Veröffentlichung von Plenar-Reden auf Social-Media-Kanälen Einnahmen aus Werbung erzielten. "Wir als Abgeordnete erhalten eine Abgeordnetenentschädigung, die alle mandatsbezogenen Tätigkeiten abdeckt", sagte Lindholz weiter. Dies habe der Gesetzgeber im Abgeordnetengesetz auch so geregelt. "Aus meiner Sicht ist es vollkommen klar, dass für Plenar-Reden keine zusätzlichen Einkünfte erzielt werden dürfen", sagte sie. Lindholz fügte hinzu: "Dieser Auffassung, die die Fraktionen teilen, hat sich auch die AfD angeschlossen – und diese wird in Zukunft keine Monetarisierung von Social-Media-Beiträgen mit parlamentarischem Bezug vornehmen." Ein Sprecher der AfD-Fraktion hatte zuvor schon der "Welt" gesagt, dass die AfD-Fraktion ihren Mitgliedern rate, "politische Videos nicht zu monetarisieren". Unter den AfD-Politikern, es soll laut dem RND-Bericht "zwei oder drei" betreffen, ist auch der zweite Parlamentarische Geschäftsführer Stephan Brandner. Der rechtsextreme Politiker selbst bestätigte den Fall gegenüber der rechten Wochenzeitung "Junge Freiheit". Demnach verdiente er über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren ungefähr 15.000 Euro mit der Monetarisierung seines YouTube-Kanals. Er habe das Geld – trotz seines Abgeordnetensalärs in Höhe von monatlich fast 12.000 Euro – als Rücklage für Rechtsstreitigkeiten vorgesehen. Brandner räumte gegenüber der "Jungen Freiheit" ein, dass er rückblickend schon eher hätte prüfen sollen, ob die Einkünfte gegen das Abgeordnetengesetz verstoßen. Er kündigte an, sämtliche Einnahmen aus der Monetarisierung seines YouTube-Accounts an die Bundestagsverwaltung zurückzahlen zu wollen.