Klage gegen Moses Pelham: EuGH setzt Maßstäbe im Sampling-Streit um Kraftwerk-Beat

Datum14.04.2026 21:39

Quellewww.spiegel.de

TLDRDer EuGH legt Leitlinien für Musik-Sampling im Fall Kraftwerk gegen Moses Pelham fest. Das Kopieren von Musiksequenzen kann künftig als "Pastiche" ohne Zustimmung des Rechteinhabers erlaubt sein, wenn das neue Werk erkennbare Unterschiede aufweist und einen kreativen Dialog mit dem Original führt. Dies umfasst Stilnachahmung, Hommage oder humoristische Auseinandersetzung. Der Fall betrifft ein 2-Sekunden-Sample von Kraftwerk, das Pelham für einen Song verwendete. Der Rechtsstreit hat Signalwirkung für die Musikindustrie.

InhaltMehr als 20 Jahre dauert der Rechtsstreit der Elektroband Kraftwerk mit Rapper Moses Pelham um zwei Sekunden Musik: Das höchste europäische Gericht beschreibt nun, wann Musik-Sampling als "Pastiche" erlaubt ist. Im jahrzehntelangen Rechtsstreit der Elektroband Kraftwerk mit Musikproduzent Moses Pelham hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Leitlinien dazu vorgelegt, wann das Kopieren von Musiksequenzen ausnahmsweise ohne Erlaubnis des Rechteinhabers zulässig sein kann. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg präzisierten in ihrer Entscheidung den Begriff des "Pastiches": eine urheberrechtliche Ausnahme von der Zustimmungspflicht für die Vervielfältigung von Werken, neben der Karikatur und der Parodie. Der konkrete Fall ist mit dem Urteil aber noch nicht entschieden. Die Pastiche-Ausnahme erfasst laut Mitteilung des Gerichtshofs  Schöpfungen, die an ein bestehendes Werk erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede aufweisen. Außerdem müssten sie mit dem Werk einen erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog führen. Dieser Dialog könne verschiedene Formen annehmen, etwa die offene Nachahmung eines Stils, eine Hommage oder eine humoristische Auseinandersetzung. Hintergrund des Falls ist eine zwei Sekunden lange Tonfolge, die der Hip-Hop-Produzent Pelham aus dem Kraftwerk-Titel "Metall auf Metall" (1977) entnahm und, in einer leicht verlangsamten Version, im Song "Nur mir" mit der Rapperin Sabrina Setlur aus dem Jahr 1997 verwendete – ohne vorherige Zustimmung der Musikgruppe. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter war überzeugt, dass das sogenannte Sample daher gestohlen worden sei, und verklagte den Produzenten. Weil die Verwendung von Samplen aus älteren Songs in der Musikindustrie eine verbreitete Praxis ist, hat der Streit Signalwirkung für die gesamte Branche. Der Rechtsstreit geht seit mehr als 20 Jahren durch alle Instanzen, auch der EuGH sprach bereits 2019 ein erstes Urteil in der Sache. Nun geht es nur noch um den Zeitraum ab Juni 2021, da ab diesem Zeitpunkt der Pastiche-Begriff durch EU-Recht im deutschen Recht eingeführt wurde. Der Bundesgerichtshof hatte sich deswegen erneut an das höchste europäische Gericht gewandt und gebeten, den Begriff und die dafür geltende Ausnahme genauer zu definieren. Bei seiner ausstehenden Entscheidung muss er die Leitlinien aus Luxemburg berücksichtigen. Der EuGH stellte dabei fest, dass der Bundesgerichtshof selbst darauf hingewiesen hatte, dass die Vorinstanz bei Pelhams Sample von einer künstlerischen Auseinandersetzung mit dem Kraftwerk-Beat ausgegangen war.