Datum14.04.2026 15:32
Quellewww.zeit.de
TLDRDer Bundesgerichtshof hat die Gesamtstrafe von sieben Jahren gegen den Ex-Freund der tödlich gestürzten 36-Jährigen teilweise aufgehoben. Die Einzelstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge bleibt bestehen. Die Verurteilung wegen versuchten Totschlags wurde aufgehoben, da diese Tat nicht vom Europäischen Haftbefehl erfasst war. Dem Mann war vorgeworfen worden, seine Freundin in einen Streit tätlich angegriffen zu haben, woraufhin sie vom Balkon sprang und starb.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gericht“. Lesen Sie jetzt „Tödlicher Balkonsturz – Entscheidung zu Revision gefallen“. Nach dem tödlichen Sturz einer 36-Jährigen aus dem vierten Stock eines Wohnhauses in Hamburg-Eilbek hat der Bundesgerichtshof der Revision des verurteilten Ex-Freundes teilweise stattgegeben. Die Gesamtstrafe von sieben Jahren werde aufgehoben, teilte der Bundesgerichtshof mit. Vollstreckbar sei derzeit lediglich die Einzelstrafe wegen Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung von fünf Jahren. Die weitere Revision werde verworfen. Das Landgericht hatte den Angeklagten am 16. Juli 2025 auch wegen versuchten Totschlags durch Unterlassen verurteilt. Das sei nicht rechtens gewesen, entschied der Bundesgerichtshof nun. Die Begründung: "Der den zweiten Tatkomplex bildende Sachverhalt und dessen strafrechtliche Würdigung waren nicht von dem durch das Amtsgericht Hamburg am 29. August 2024 erlassenen Europäischen Haftbefehl erfasst, auf Grund dessen der Angeklagte aus Italien nach Deutschland ausgeliefert worden war." Nach Überzeugung des Landgerichts Hamburg war der mehrfach vorbestrafte Angeklagte am 17. August 2024 mit seiner damaligen Freundin in deren Wohnung in einen Streit geraten. Dabei fügte der Angeklagte ihr demnach unter anderem eine blutende Schnittverletzung mit einem Brotmesser am Daumen zu, riss ihr büschelweise Haare aus und hielt ihr mit den Händen die Atemwege zu. Die Frau sei daraufhin in Panik vom Balkon gesprungen. Der Mann habe ohne Rettungsbemühungen die Wohnung verlassen und sei geflohen. © dpa-infocom, dpa:260414-930-944048/1