Datum14.04.2026 15:26
Quellewww.spiegel.de
TLDREin 24-Jähriger wurde zu lebenslanger Haft wegen Mordes an seiner Großmutter verurteilt. Er erwürgte die 76-Jährige nach einem Streit um Diebstahl und Geld. Das Gericht glaubte seinem Geständnis, im Affekt gehandelt zu haben, nicht und sah Habgier als Motiv. Der junge Mann versuchte, den Tod seiner Großmutter als Suizid zu vertuschen, indem er Schnittverletzungen zufügte und ihren Körper in die Badewanne legte. Er hatte auch ihr Bankschließfach geleert.
InhaltEin junger Mann erwürgt seine Großmutter. Der Grund: Ein Streit. Dann versucht er, ihren Suizid vorzutäuschen. Der 24-Jährige will im Affekt gehandelt haben. Das Gericht kauft ihm das nicht ab. Ein 24-Jähriger hat seine Großmutter getötet und wurde dafür nun wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer des Landgerichts München I sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 seine Oma erwürgt hatte, dann versuchte, ihren Suizid vorzutäuschen und schließlich ihr Bankschließfach leerräumte. Dort verwahrte die Seniorin neben Schmuck rund 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar. Die Staatsanwaltschaft war von Habgier ausgegangen, weil die 76-Jährige mit Kontaktabbruch gedroht hatte und der Angeklagte somit fürchten musste, von ihr keine finanzielle Unterstützung mehr zu bekommen. Die Großmutter hatte vom Enkel ihren Wohnungsschlüssel zurückgefordert, nachdem dieser ihre Wohnung ohne ihre Erlaubnis betreten und sich Bananen und Mangos genommen hatte. Der junge Mann selbst hatte gestanden, seine Großmutter getötet zu haben. Er gab aber an, im Affekt gehandelt zu haben, weil seine Oma ihn immer wieder niedergemacht und ihn am Tattag "zehn Minuten lang angeschrien, beleidigt" habe. Die Großmutter habe ihn mit voller Wucht geohrfeigt. "Da ist etwas in mir gekippt." Er habe "Rot" gesehen. Er habe die Kontrolle verloren und die Seniorin am Hals gepackt und gewürgt. Als er von ihr abließ, habe er keinen Puls mehr gefühlt. Er habe aber nichts rauben wollen und es mitnichten auf das Geld der Großmutter abgesehen, hatte der Angeklagte in einer Erklärung gesagt, die sein Verteidiger vor Gericht verlas. Es war "keine geplante Tat, sondern eine Affekttat, die ich mir nie verzeihen werde". Das glaubte ihm das Gericht so nicht. "Sehr vieles aus dieser Einlassung" wirke "konstruiert", sagte die Vorsitzende Richterin Elisabeth Ehrl. Es gebe keine Hinweise auf jahrelanges "herabwürdigendes Verhalten" der Seniorin. "Wir haben hier in der Tat viel Gutes über die Verstorbene gehört", sagte Ehrl. "Der Einzige, der hier viel Schlechtes über die Verstorbene gesagt hat, ist ihr Enkel, der Angeklagte." Der 24-Jährige hatte versucht, die Tat zu verschleiern, indem er seiner toten Oma Schnittverletzungen zufügte, ihre Leiche in die Badewanne legte und so ihren Suizid vortäuschen wollte. Die Reinigungskraft der Großmutter fand die Tote tags darauf. Die Ermittler gingen bald von einem Tötungsdelikt aus. Nach einigen Tagen wurde der Enkel unter Tatverdacht in einem Münchner Hotel festgenommen.