Datum14.04.2026 13:06
Quellewww.zeit.de
TLDREine 29-Jährige muss sich vor dem Ulmer Landgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Sie soll einen Teenager mit Benzin übergossen und versucht haben, ihn anzuzünden, weil er ihr keine Zigarette gab. Die Frau bestreitet keinen Vorfall, räumt aber nur Drohungen ein. Wegen einer psychischen Erkrankung wird von Schuldfähigkeit ausgegangen. Der Prozess behandelt die Unterbringung in der Psychiatrie. Sie war alkoholisiert und verwirrt. Ein Urteil wird Ende des Monats erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Im Streit um eine Zigarette“. Lesen Sie jetzt „Teenager mit Benzin übergossen: 29-Jährige vor Gericht“. Eine 29-Jährige steht vor dem Ulmer Landgericht, weil sie einen Teenager im Streit mit Benzin übergossen haben soll und mit einem Feuerzeug anzünden wollte. Die Staatsanwaltschaft wirft ihr versuchten Mord vor. Die Frau habe billigend den Tod oder zumindest erhebliche Schmerzen des Opfers in Kauf genommen, so die Anklagebehörde zu Prozessbeginn. Sie geht wegen einer psychischen Erkrankung von Schuldunfähigkeit aus. In dem Prozess geht es um die dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie. Die Frau bestätigte vor Gericht, dass es mit dem damals 16-Jährigen und einem gleichaltrigen Begleiter an einem Sommerabend in einer Göppinger Parkanlage zum Streit gekommen war. Der Grund: Sie habe keine Zigarette bekommen und deshalb erst etwas aus einer Flasche Benzin auf den Boden geleert und angezündet. Das Benzin habe sie dabeigehabt, um einen Baum anzuzünden, sagte die Frau. Der betroffene Schüler beschrieb, wie er dann mit der restlichen Flüssigkeit überschüttet wurde. "Dann habe ich ein Feuerzeug gehört und bin ein paar Meter weg", sagte der mittlerweile 17-Jährige vor Gericht. Die Frau räumte ein, ihn aus Enttäuschung damit bedroht zu haben. Befragte Polizisten sagten aus, die 29-Jährige sei an dem späten Abend sehr aufgebracht und merklich alkoholisiert gewesen. Sie sei bereits bei früheren Gelegenheiten als verwirrt aufgefallen. Sie erklärte, dass sie im Zuge einer Geschlechtsanpassung in psychiatrischer Behandlung sei. Ein Urteil wird für Ende des Monats erwartet. © dpa-infocom, dpa:260414-930-943107/1