Datum14.04.2026 10:12
Quellewww.spiegel.de
TLDRMarla Svenja Liebich, ein verurteilter deutscher Rechtsextremist, wurde in Tschechien festgenommen und lehnt nun eine Auslieferung nach Deutschland ab. Ein tschechisches Gericht wird entscheiden. Liebich wurde wegen Volksverhetzung verurteilt und sollte eine Haftstrafe antreten, tauchte aber unter. Medien berichteten über seine mutmaßliche Nutzung des Selbstbestimmungsgesetzes, um der Strafverfolgung zu entgehen.
InhaltDer Neonazi Marla Svenja Liebich sitzt in Pilsen in Auslieferungshaft. Er lehnt eine Auslieferung nach Deutschland ab. Nun muss ein tschechisches Gericht entscheiden. Der in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremist Marla Svenja Liebich will nicht nach Deutschland ausgeliefert werden. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. Zuvor hatte der MDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Aktuell sitzt Liebich im tschechischen Pilsen in Auslieferungshaft. Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig. Liebich war im Juli 2023, damals noch als Sven Liebich, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Die Berufung dagegen scheiterte ebenso wie später die Revision. Der Rechtsextremist sollte seine Haft eigentlich spätestens seit Ende August 2025 absitzen, meldete sich dafür jedoch nicht im Frauengefängnis in Chemnitz. Polizei und Staatsanwaltschaft hatten einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen, nachdem Liebich die Haft nicht angetreten hatte. Die Beamten suchten deutschlandweit nach ihm. Über die Plattform X hatte Liebich behauptet, sich ins Ausland abgesetzt zu haben. Viele Medien, auch der SPIEGEL, hatten über seinen früheren Vornamen "Sven" und seine Vergangenheit als männlicher Neonazi berichtet. Liebich forderte unter anderem Schmerzensgeld wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person, zog seine Forderungen aber schlussendlich wieder zurück. Auch eine Beschwerde beim Presserat verpuffte und wurde einstimmig als unbegründet abgelehnt: Es sei wahrscheinlich, dass Liebich "die Änderung des Personenstands in missbräuchlicher Art und Weise vorgenommen hat, um zu provozieren und den Staat vorzuführen". Auch deshalb hat sich der SPIEGEL entschieden, Liebich beim männlichen Pronomen zu nennen. Lesen Sie hier mehr dazu, wie Liebich das Selbstbestimmungsgesetz offenbar ausnutzt.