Datenschutz: Bußgeld für Polizisten und Anwalt nach Datenschutz-Verstößen

Datum14.04.2026 10:00

Quellewww.zeit.de

TLDRHessens Datenschutzbehörde verhängte 2025 fast 50 Bußgelder wegen Verstößen gegen den Datenschutz, darunter erstmalig gegen einen Anwalt, der Strafakten auf Instagram zeigte. Polizisten erhielten Strafen für unberechtigte Datenbankabfragen und Diskriminierung. Direkte Werbung ohne Rechtsgrundlage führte ebenfalls zu Bußgeldern. Die Beschwerden stiegen um 60 Prozent, teils durch KI-generierte Ratschläge. Die Arbeitslast der Behörde wuchs bei gleichbleibendem Personal.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Datenschutz“. Lesen Sie jetzt „Bußgeld für Polizisten und Anwalt nach Datenschutz-Verstößen“. Unerwünschte Werbung, illegale Abfragen in der Polizeidatenbank oder persönliche Daten aus Strafprozessen im Social-Media-Video: Hessens Datenschutzbehörde hat 2025 in fast 50 Fällen eine Geldbuße wegen Verstößen gegen den Datenschutz verhängt. Erstmals sei eine solche Strafe auch gegen einen Rechtsanwalt verhängt worden, erläuterte der Landesdatenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel.  Um auf seine Leistungen als Strafverteidiger hinzuweisen, habe der Jurist auf seinem öffentlichen Instagram-Account ein fast 30 Sekunden langes Video verbreitet, in dem er Strafakten hochgehalten habe. Beim Heranzoomen seien personenbezogene Daten von mindestens 20 Menschen lesbar gewesen.  Eine Geldbuße vom Landesdatenschutz droht immer dann, wenn Verantwortliche nicht auf Hinweise des Datenschutzbeauftragten reagieren und kooperieren. So seien mehrfach Bußgelder gegen Polizistinnen und Polizisten verhängt worden, weil sie laut Roßnagel unberechtigt Abfragen in polizeilichen Informationssystemen gestellt hätten. In einem Fall sei eine Bildübertragung aus einer Arrestzelle verwendet worden, um einen darin Festgehaltenen zu diskriminieren.  Im Bereich der Werbung habe es mehrere Bußgeldbescheide gegeben, weil Direktwerbung ohne rechtliche Grundlage an Bürgerinnen und Bürger geschickt worden war. Die Zahl der Beschwerden beim hessischen Datenschutzbeauftragten stieg den Angaben zufolge 2025 insgesamt im Vergleich zum Jahr 2024 um rund 60 Prozent. In mehr als 6.000 Fällen sahen Menschen ihr Grundrecht auf Datenschutz verletzt und wandten sich an die Behörde.  Einen Grund für den deutlichen Anstieg sieht Roßnagel darin, dass die Menschen zunehmend Künstliche Intelligenz wie beispielsweise ChatGPT um Rat fragten - und dort den Tipp bekommen, sich an die Datenschutzbehörde zu wenden. Während die Arbeitslast für die Datenschützer stieg, sei die Zahl der Beschäftigten bei ihm gleich geblieben, sagte Roßnagel. In manchen Fällen könnte es daher längere Bearbeitungszeiten geben. "Wir befassen uns jedochweiterhin mit allen Beschwerden", versprach der oberste Landesdatenschützer. © dpa-infocom, dpa:260414-930-942144/1