Datum14.04.2026 08:13
Quellewww.zeit.de
TLDRDie wegen Volksverhetzung in Deutschland verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich lehnt ihre Auslieferung aus Tschechien ab. Sie wurde nach monatelanger Fahndung festgenommen. Ein tschechisches Gericht wird über die Auslieferung entscheiden, deren Dauer unklar ist. Liebich sollte nach Chemnitz, da sie einem Haftantritt im August 2023 nicht nachgekommen war. Das Urteil des Amtsgerichts Halle behielt ihre Berufung und Revision.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Rechtsextremismus“. Lesen Sie jetzt „Liebich will Auslieferung verhindern“. Die in Tschechien festgenommene verurteilte deutsche Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich lehnt ihre Auslieferung nach Deutschland ab. Das bestätigte Oberstaatsanwalt Dennis Cernota von der Staatsanwaltschaft Halle. Zuvor hatte der MDR berichtet. Die Staatsanwaltschaft Halle habe die Information von den tschechischen Behörden erhalten, sagte Cernota weiter. Im nächsten Schritt müsse nun ein tschechisches Gericht darüber entscheiden, ob Liebich nach Deutschland ausgeliefert wird. Wie lange dies dauert, sei derzeit nicht absehbar. Liebich war nach monatelanger Fahndung in Europa vor einigen Tagen in Schönbach bei Asch (Tschechien) festgenommen und in Polizeigewahrsam genommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte daraufhin angekündigt, einen Antrag auf Auslieferung zu stellen. Bei einer Auslieferung soll Liebich nach Chemnitz gebracht werden. Ab diesem Zeitpunkt wäre die sächsische Justiz zuständig. Liebich war Ende August nicht zum Haftantritt im Frauengefängnis in Chemnitz erschienen. Zuvor war Liebich – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle im Juli 2023 wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Berufung und Revision gegen das Urteil scheiterten. © dpa-infocom, dpa:260414-930-941777/1