Datum13.04.2026 14:40
Quellewww.spiegel.de
TLDREine Sachbearbeiterin und ihr Lebensgefährte in Hamburg erhielten jeweils eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung wegen Korruption bei Fischereischeinen. Sie stellten elf Scheine ohne Prüfung aus und kassierten dafür 100 bis 200 Euro. Ein weiterer Angeklagter wurde wegen Bestechung zu einer Geldstrafe verurteilt. Die Urteile sind rechtskräftig, und die Einnahmen werden eingezogen.
InhaltEine Sachbearbeiterin gab in Hamburg unter der Hand Berechtigungen zum Angeln heraus. Ihr Lebensgefährte sammelte Geld von Auftraggebern ein. Jetzt hat sie ein Amtsgericht verurteilt. Wer angelt an Hamburgs Gewässern? Angesichts eines aktuellen Falls in der Hansestadt offenbar nicht nur Menschen, die die entsprechende Prüfung bestanden haben. Ein Hamburger Amtsgericht verurteilte eine Sachbearbeiterin und deren Lebensgefährten zu jeweils eineinhalb Jahren Haft auf Bewährung. Das Gericht sprach sie nach Angaben eines Sprechers vom Montag wegen Bestechung beziehungsweise Bestechlichkeit in elf Fällen schuldig. Laut Anklage hatte die Frau elf Fischereischeine ohne den Nachweis einer Angelprüfung ausgestellt, ihr Lebensgefährte übernahm die Abwicklung mit den jeweiligen Auftraggebern. Die Taten ereigneten sich laut Staatsanwaltschaft in den Jahren 2019 und 2020. Zuerst berichtete die "Hamburger Morgenpost" über das Verfahren. Für einen Fischereischein kassierten die 28 Jahre alte Angeklagte und ihr 31 Jahre alter Partner demnach 100 und 200 Euro. Ein dritter Angeklagter im Alter von 44 Jahren, der bei der Abwicklung von fünf Taten unterstützte, wurde wegen fünffacher Bestechung zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Nach Gerichtsangaben fiel das Urteil am Freitag und ist bereits rechtskräftig. Auf Rechtsmittel wurde demnach verzichtet. Parallel ordnete das Gericht an, bei den beiden Hauptangeklagten 1560 Euro einzuziehen. Das entspricht der Höhe der Einnahmen aus ihren Taten.