Prozess in Berlin: Zweieinhalb Jahre Haft nach Attacke auf jüdischen Studenten

Datum13.04.2026 15:12

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 25-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung an einem jüdischen Studenten zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah keinen antisemitischen Hintergrund, nachdem die Vorinstanz dies angenommen hatte. Der Angeklagte hatte gestanden, den Studenten nach zufälliger Begegnung in einer Bar angegriffen zu haben, aber eine antisemitische Motivation bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltAls Lahav Shapira im Februar 2024 ein Lokal verließ, schlug ein Kommilitone auf ihn ein. Zwei Jahre später ist das Urteil gefallen. Im Prozess ging es auch um die Frage, ob es sich um eine antisemitische Tat handelte. Wegen eines brutalen Angriffs auf einen jüdischen Studenten muss ein 25-Jähriger ins Gefängnis. Das Landgericht Berlin verhängte in einem Berufungsprozess wegen gefährlicher Körperverletzung eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren ohne Bewährung. In dem Prozess war es auch darum gegangen, ob die Tat einen antisemitischen Hintergrund hatte. Die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski sagte, dass dies nicht festzustellen sei. In der ersten Instanz hatte das Amtsgericht Tiergarten im April 2025 drei Jahre Haft verhängt. Es habe sich um einen "antisemitischen Gewaltexzess" gehandelt, befand die Vorinstanz. Der Angeklagte, Mustafa A., hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt. Er hatte die Gewalttat gegen seinen früheren Kommilitonen gestanden, aber eine antisemitische Motivation bestritten. A. und Shapira waren sich am 2. Februar 2024 – vier Monate nach dem Terroranschlag der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 – zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte begegnet. Als Shapira das Lokal verließ, folgte ihm A. Laut dem Gericht schlug A. den inzwischen 33 Jahre alten Studenten spontan nieder und trat ihm anschließend gegen den Kopf. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht und eine Hirnblutung. In seinem Schlusswort kurz vor dem Urteil entschuldigte sich der Angeklagte persönlich bei Shapira, der im Prozess als Nebenkläger auftrat. "Es tut mir sehr leid", sagte A. Er habe sich in Therapie begeben und könnte versichern, "dass so etwas nie wieder geschehen wird". Die Staatsanwaltschaft hatte in der zweiten Instanz auf eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten plädiert. Die Verteidigung beantragte eine Bewährungsstrafe, stellte allerdings keinen konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mehr zum Shapira-Prozess aus dem vergangenen Jahr lesen Sie hier .