Berufungsverfahren: Urteil nach Angriff auf jüdischen Studenten in Berlin abgemildert

Datum13.04.2026 14:14

Quellewww.zeit.de

TLDREin Berliner Gericht hat das Urteil gegen einen Mann, der den jüdischen Studenten Lahav Shapira angriff, in der Berufung auf zwei Jahre und sechs Monate Haft ohne Bewährung abgemildert. Die frühere Verurteilung zu drei Jahren Haft beruhte auf der Annahme eines antisemitischen Motivs, welches im Berufungsverfahren nicht festgestellt wurde. Der Täter bestritt eine antisemitische Motivation und entschuldigte sich. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Inhalt2024 wurde Lahav Shapira brutal angegriffen. Jetzt hat ein Berliner Gericht das Urteil gegen den Täter abgeschwächt – und keine antisemitische Motivation festgestellt. Das Berliner Landgericht hat im Berufungsverfahren einen Mann, der den jüdischen Studenten Lahav Shapira angegriffen hatte, wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Strafe liegt damit unter dem ursprünglichen Urteil: Im vergangenen April war der heute 25-jährige Täter zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Gegen das erstinstanzliche Urteil hatte der Angeklagte Berufung eingelegt. Seine Verteidigung beantragte, den Angeklagten zu einer nicht näher bezifferten Freiheitsstrafe unter zwei Jahren zu verurteilen und diese zur Bewährung auszusetzen. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und elf Monaten. Die Nebenklage sprach sich dafür aus, die Berufung des Angeklagten zu verwerfen. Auch das Urteil des Berufungsverfahrens ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hatte Shapira, seinen damaligen Kommilitonen, Anfang Februar 2024 zufällig in einer Bar in Berlin-Mitte getroffen. Als Shapira das Lokal verließ, folgte er ihm, schlug ihn mit der Faust nieder und trat ihm gegen den Kopf, als er bereits blutend am Boden lag. Das Opfer erlitt Knochenbrüche im Gesicht sowie eine Hirnblutung. Während es sich bei der Tat laut der Vorinstanz um einen "antisemitischen Gewaltexzess" handelte, sagte die Vorsitzende Richterin Sinja Stachrowski am Landgericht nun, dass im Berufungsprozess explizit kein antisemitischer Hintergrund der Tat festgestellt wurde. Der Täter hatte den Angriff zwar gestanden, eine antisemitische Motivation jedoch bestritten. Sein letztes Wort im Berufungsverfahren nutzte er, um sich erneut bei Shapira zu entschuldigen. In einem anderen Verfahren war Shapira gegen die Freie Universität Berlin (FU) vorgegangen, um besseren Schutz vor antisemitischer Diskriminierung zu erstreiten. Im März wies das Verwaltungsgericht Berlin seine Klage jedoch aus formellen Gründen ab.