Datum13.04.2026 05:00
Quellewww.zeit.de
TLDRSachsens Justizministerin Constanze Geiert fordert eine Anhebung der Höchststrafe im Jugendstrafrecht von zehn auf 15 Jahre für schwere Gewalttaten wie Mord und Totschlag. Sie betont die Notwendigkeit, die Perspektive der Opfer zu berücksichtigen. Das Jugendstrafrecht gilt für 14- bis 17-Jährige und kann auf junge Erwachsene bis 21 Jahre angewandt werden. Änderungen bedürfen einer Bundesratsinitiative.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Jugendgewalt“. Lesen Sie jetzt „Justizministerin Geiert für verschärftes Jugendstrafrecht“. Sachsens Justizministerin Constanze Geiert spricht sich für eine Verschärfung des Jugendstrafrechts aus. "Nach geltendem Recht können Jugendliche zu höchstens zehn Jahren Freiheitsstrafe verurteilt werden", sagte die CDU-Politikerin der "Leipziger Volkszeitung" und der "Sächsischen Zeitung" (Montagausgabe). "In Fällen von Mord, Totschlag und schweren Gewalttaten sollte diese Grenze auf 15 Jahre hochgesetzt werden." Es gelte auch die Perspektive von Opfern und deren Angehörigen zu berücksichtigen. "Wenn ein 17-Jähriger einen Mord begeht, hat das Opfer sein Leben für immer verloren, der 17-Jährige hat aber sein Leben noch vor sich", sagte Geiert. Das Jugendstrafrecht gilt in Deutschland zwingend für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren - und kann auch für bis 21-Jährige angewandt werden. Änderungen müssen auf Bundesebene erfolgen. © dpa-infocom, dpa:260413-930-936768/1