Zwölfjährige bei Schädel-OP dabei – zwei Chirurgen in Graz vor Gericht

Datum14.10.2025 11:49

Quellewww.spiegel.de

TLDRIn Graz stehen eine Chirurgin und ein weiterer Mediziner vor Gericht, weil sie einer zwölfjährigen Tochter der Chirurgin erlaubten, bei einer Notoperation dabei zu sein und mutmaßlich ein Loch in den Schädel des Patienten zu bohren. Die Staatsanwältin spricht von Körperverletzung durch ungeschultes Personal. Die Angeklagten räumten ein, dass das Kind entgegen Klinikvorschriften anwesend war, bestritten jedoch, dass es selbstständig handelte. Die Operation verlief komplikationslos. Ein Urteil wird zum ersten Verhandlungstag noch nicht erwartet.

InhaltAssistierte die Tochter einer Chirurgin bei einer Notoperation? In Graz hat der Prozess gegen die Mutter und einen weiteren Mediziner begonnen. Wegen der mutmaßlichen Beteiligung eines Kindes an einer Notoperation stehen eine Chirurgin und ein Chirurg in Österreich vor Gericht. Die Mediziner hätten es nicht nur zugelassen, dass die damals zwölfjährige Tochter der Chirurgin bei dem Eingriff im Operationssaal dabei gewesen sei, sagte die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses in Graz. Sie hätten ihr auch erlaubt, selbst ein Loch in den Schädel des Patienten zu bohren. Die Verteidiger bestritten diese Darstellung. "Das zeugt von einer unglaublichen Respektlosigkeit vor dem Patienten", sagte die Anklägerin. Die Operation hätte wegen der Beteiligung des Kindes "wirklich schlimm" ausgehen können. Die Staatsanwältin verwies auf das Strafgesetz, wonach ein medizinischer Eingriff durch ungeschultes Personal als Körperverletzung zu werten sei. Dieses Vergehen kann mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden. Bei der Operation im Januar 2024 wurde ein Mann behandelt, dem bei einem Forstunfall ein schwerer Ast auf den Kopf gefallen war. Er wurde mit einem Schädel-Hirn-Trauma in das Landeskrankenhaus Graz im südlichen Österreich eingeliefert. Die beiden Angeklagten räumten laut ihren Verteidigern ein, dass das Mädchen bei der Operation im Januar 2024 entgegen den Klinikvorschriften anwesend war. Die Zwölfjährige habe gegen Ende des Eingriffes gefragt, ob sie mithelfen dürfe, sagte der Chirurg. Er und die anwesende Mutter des Kindes hätten zugestimmt. Das sei ein "riesiger Fehler" gewesen, sagte er. Doch die Verteidiger bestritten den zentralen Vorwurf: Das Mädchen habe den Spezialbohrer nicht selbst bedient, sondern sie habe nur ihre Hand auf die Hand des Chirurgen oder auf den Bohrer gelegt, als der Mediziner das Loch setzte. Die Operation sei komplikationslos und ohne negative Folgewirkungen verlaufen, hieß es. Bei Bekanntwerden des Falls im vergangenen Jahr hieß es zunächst, das Kind sei zum Zeitpunkt der Operation 13 Jahre alt gewesen. Später wurde die Altersangabe geändert. Am ersten Prozesstag wurde noch kein Urteil erwartet. Wann der zweite und voraussichtlich letzte Verhandlungstag stattfindet, ist noch unklar.