Datum10.04.2026 15:45
Quellewww.zeit.de
TLDRDie fristlose Kündigung der ärztlichen Leitung im Maßregelvollzug Brandenburg ist gestoppt. Nach einem Vergleich sind die Kündigungen gegenstandslos, das Land kann diese jedoch noch widerrufen. Grund war ein mutmaßlicher Missbrauch eines Kindes durch einen Patienten, was die Ärzte bestreiten. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Nach Missbrauchsverdacht“. Lesen Sie jetzt „Missbrauch im Maßregelvollzug: Kündigung von Ärzten gestoppt“. Vor dem Hintergrund eines mutmaßlichen Kindesmissbrauchs in einem Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel ist die Kündigung der ärztlichen Leitung durch das Land aller Voraussicht nach vom Tisch. Ein Sprecher des Arbeitsgerichts sagte am Freitag, die vom Gesundheitsministerium Brandenburg ausgesprochenen fristlosen Kündigungen seien gegenstandslos. Beide Parteien schlossen einen Vergleich. Allerdings habe sich das Land noch die Möglichkeit vorbehalten, diesen bis zum 4. Mai widerrufen zu können, so der Sprecher. Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts kam zu der Auffassung, dass die Begründung des Landes für die fristlose Kündigung nicht ausreicht, wie der Behördensprecher sagte. Der Chefarzt und die Leitende Oberärztin in der Klinik, die für den Maßregelvollzug zuständig ist, wiesen Vorwürfe des Fehlverhaltens stets zurück und klagten gegen ihre Kündigung. Der Anwalt der beiden Ärzte teilte angesichts des vereinbarten Vergleichs mit, seine Mandanten seien bereit, ihre Tätigkeiten fortzusetzen und stünden einer zukünftigen Zusammenarbeit mit dem Land Brandenburg positiv gegenüber. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug ein Kind bei Besuchen in Begleitung der Mutter sexuell missbraucht haben soll. Der Beschuldigte ist laut Staatsanwaltschaft ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Das Mädchen ist zwischenzeitlich volljährig, es ist nicht die leibliche Tochter des Patienten. Das Gesundheitsministerium hatte nach Bekanntwerdens des Falls am 3. November der ärztlichen Leitung der Klinik fristlos gekündigt. Versäumnisse etwa wegen der Genehmigungen von Besuchen einer Minderjährigen in Begleitung der Mutter sehen die Ärzte jedoch nicht. Wird der nun vereinbarte Vergleich vom Land noch widerrufen, muss das Arbeitsgericht ein Urteil in dem Rechtsstreit fällen. © dpa-infocom, dpa:260410-930-928917/1