Kriminalität: Mordprozess: Mann soll Ehefrau in Badewanne ertränkt haben

Datum10.04.2026 13:52

Quellewww.zeit.de

TLDRVor dem Kölner Landgericht beginnt ein Mordprozess gegen einen 63-Jährigen, der seine Ehefrau ertränkt haben soll. Er bestreitet die Vorwürfe und gibt an, seine Frau habe Suizid begehen wollen, da sie unter chronischen Schmerzen litt. Die Staatsanwaltschaft behauptet, er habe sie mit Schlaftabletten sediert, sie in der Badewanne ertränkt und einen Suizid vorgetäuscht. Die Tat soll auf eine schwierige familiäre Situation zurückzuführen sein.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Mordprozess: Mann soll Ehefrau in Badewanne ertränkt haben“. Vor dem Kölner Landgericht hat ein Prozess gegen einen Angeklagten wegen heimtückischen Mordes begonnen. Er soll seine Frau zunächst mit einem Schlafmittel sediert und sie dann in der Badewanne unter Wasser gedrückt haben, um einen Suizid vorzutäuschen.  Am ersten Verhandlungstag bestritt der 63-Jährige die Vorwürfe und verwies auf frühere Suizidversuche seiner Frau. Sie habe an chronischen Schmerzen gelitten und sich in einem Verzweiflungszustand befunden.  Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass der Bauingenieur aus Wermelskirchen aufgrund einer "über Jahre andauernden und sich zum Schluss zuspitzenden schwierigen familiären Situation" beschlossen habe, seine Ehefrau zu töten.  Dazu habe er Ende 2021 zehn Schlaftabletten in ihrem Morgenkaffee aufgelöst, den die 58-Jährige noch im Bett liegend zu sich genommen habe. Nachdem sie eingeschlafen war, soll er sie vollständig bekleidet in eine mit warmem Wasser gefüllte Badewanne gelegt haben, "so dass sich ihr Kopf unterhalb des Wasserspiegels befand".  Für den Angeklagten überraschend sei seine Frau dann noch einmal wach geworden, mit dem Kopf aufgetaucht und habe nach Luft gerungen. "Daraufhin ergriff der Angeklagte die Oberarme der Geschädigten und drückte sie gewaltsam mit dem Kopf unter Wasser, bis der Tod eintrat", hieß es in der Anklage. Erst wesentlich später habe der Mann den Notruf gewählt und behauptet, er habe seine Frau leblos im Badezimmer vorgefunden. Der Angeklagte hatte zunächst in Untersuchungshaft gesessen, befindet sich seit März 2022 jedoch wieder auf freiem Fuß. Für den Prozess sind weitere sieben Verhandlungstage bis zum 22. Juni angesetzt. © dpa-infocom, dpa:260410-930-928035/1