Datum10.04.2026 13:35
Quellewww.zeit.de
TLDRAb dem 12. April ist der Verkauf von Lachgas an Minderjährige bundesweit verboten. Das Land Hessen hat diese Initiative mit Vorreiterrolle erfolgreich vorangetrieben. Konsum von Lachgas birgt erhebliche Gesundheitsrisiken, insbesondere für Jugendliche, von Bewusstlosigkeit bis hin zu Nervenschäden. Das Verbot schützt Minderjährige vor diesen Gefahren.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Drogenprävention“. Lesen Sie jetzt „Lachgasverbot kommt - Hessen mit Initiative erfolgreich“. Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) begrüßt den Start des bundesweiten Verkaufsverbots für Lachgas an Minderjährige - und sieht die neuen Regeln auch als hessischen Erfolg. "Ich habe mich von Anfang an für dieses Verbot starkgemacht, es trägt hessische Handschrift", erklärte Stolz in Wiesbaden. "Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in Hessen gut und gesund aufwachsen können. Dazu gehört auch, sie vor solchen Gefahren besser zu schützen." Minderjährige dürfen ab dem 12. April bundesweit kein Lachgas mehr erwerben oder besitzen. Generell verboten werden der Online-Handel mit Lachgas und der Kauf an Automaten. Gerade für Minderjährige ist der Konsum mit hohen Gesundheitsrisiken verbunden – von Bewusstlosigkeit bis hin zu bleibenden Schäden des Nervensystems. Das als Lachgas bekannte Distickstoffmonoxid gilt als Partydroge und wird durch Inhalieren konsumiert. In mehreren hessischen Städten, darunter Frankfurt und Kassel, ist der Verkauf an Minderjährige bereits verboten. Das Land Hessen habe das Thema im Sommer 2025 mit einem eigenen Antrag auf der Gesundheitsministerkonferenz in Weimar auf die politische Agenda gesetzt, ergänzte Stolz. In diesem Antrag forderte das Land, den missbräuchlichen Konsum von Lachgas zu unterbinden und zugleich Prävention und Aufklärung zu stärken. © dpa-infocom, dpa:260410-930-927962/1