Neustadt an der Weinstraße: Unter Drogen auf E-Scooter - nicht das erste Mal

Datum24.10.2025 21:40

Quellewww.zeit.de

TLDRIn Neustadt an der Weinstraße wurde eine 22-jährige Frau erneut unter Drogen auf einem E-Scooter erwischt, was bereits ihr dritter Vorfall binnen vier Monaten ist. Bei einer Polizeikontrolle reagierte ein Vortest positiv auf THC. Sie steht nun vor einem Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem erheblichen Bußgeld. Strafen für Drogenfahrt auf E-Scootern beinhalten bis zu 1.500 Euro Bußgeld und Fahrverbote. Der Konsum von Cannabis beeinträchtigt die Reaktionsfähigkeit und erhöht die Unfallgefahr.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Neustadt an der Weinstraße“. Lesen Sie jetzt „Unter Drogen auf E-Scooter - nicht das erste Mal“. Zum dritten Mal binnen vier Monaten ist eine junge Frau in Neustadt/Weinstraße unter Drogen auf einem E-Scooter erwischt worden. Zuletzt stellte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle am Freitagabend Auffälligkeiten fest, die auf einen Betäubungsmitteleinfluss schließen ließen, wie sie mitteilte.  Ein Vortest reagierte dann positiv auf die Stoffgruppe THC, die in Cannabis vorkommt. Der 22-Jährigen wurde erneut eine Blutprobe entnommen. Nun komme auf sie wieder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren mit einem Bußgeld in "nicht unerheblicher" Höhe zu, teilte die Polizei weiter mit. Wer unter dem Einfluss von Cannabis oder anderen Drogen einen E-Scooter fährt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Für einen Erstverstoß gibt es laut Bußgeldkatalog 500 Euro Bußgeld, einen Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. Wiederholungstäter müssen 1.000 bis 1.500 Euro Bußgeld zahlen, bekommen drei Monate Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Der Konsum von Cannabis kann die Wahrnehmung und Reaktionsfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Dies führt zu einer erhöhten Unfallgefahr – auch bei E-Scootern. © dpa-infocom, dpa:251024-930-205025/1