Tierseuche: Vogelgrippen-Fall – Stallpflicht im gesamten Kreis Gifhorn

Datum24.10.2025 13:48

Quellewww.zeit.de

TLDRNach einem Nachweis der Vogelgrippe hat der Landkreis Gifhorn eine sofortige Stallpflicht für Geflügel angeordnet, die ab Samstag gilt. Diese Maßnahme betrifft alle Geflügelhaltungen, sowohl privat als auch gewerblich. Die Entscheidung wurde nach Informationen des Friedrich-Löffler-Instituts getroffen, nachdem bei einem gefundenen Kranich der Verdacht auf Geflügelpest bestand. Der Landkreis appelliert an die Tierhalter, die Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit strikt zu befolgen und die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tierseuche“. Lesen Sie jetzt „Vogelgrippen-Fall – Stallpflicht im gesamten Kreis Gifhorn“. Nach einem bestätigten Nachweis der Vogelgrippe hat der Landkreis Gifhorn eine sofortige Stallpflicht für Geflügel erlassen. Die Maßnahme trete ab Samstag in Kraft und gelte zunächst auf unbestimmte Zeit für den gesamten Landkreis, teilte die Verwaltung mit. Das Friedrich-Löffler-Institut habe zuvor entsprechenden Befunde übermittelt.  Die Aufstallpflicht betrifft nach den Vorgaben der Behörde sowohl private als auch gewerbliche Tierhaltungen. Der Landkreis appelliere an alle Tierhalter, die Maßnahmen zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung der Vogelgrippe strikt einzuhalten und die aktuellen Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen, hieß es. Am Donnerstag hatte der Landkreis darüber informiert, dass bei einem Kranich, der in der Ortschaft Wasbüttel gefunden worden war, der Verdacht sogenannten Geflügelpest bestehe. © dpa-infocom, dpa:251024-930-202937/1