Datum14.10.2025 20:48
Quellewww.zeit.de
TLDRDie sächsische Sozialministerin Petra Köpping betont, dass die geplante Pflegereform keine Sparreform werden darf. Bund und Länder möchten an Pflegegraden festhalten, dennoch müssen die konkreten Leistungen überprüft und vereinfacht werden. In Sachsen sind bereits 315.000 Menschen zuhause und 49.000 in Pflegeheimen betreut. Bis Jahresende soll ein Eckpunktepapier für die Reform erstellt werden, das auch eine Begrenzung der Eigenanteile für Pflegebedürftige auf 1.000 Euro pro Monat vorsieht. Finanzielle Belastungen müssen gerecht verteilt werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Pflegereform“. Lesen Sie jetzt „Köpping: Pflegereform darf keine Sparreform sein“. Die geplante Pflegereform darf nach Ansicht der sächsischen Sozialministerin Petra Köpping nicht zur Sparreform werden. Die SPD-Politikerin informierte nach der Kabinettssitzung in Dresden über die am Vortag erfolgte digitale Sitzung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Zukunftspakt Pflege". Demnach wollen Bund und Länder grundsätzlich an Pflegegraden festhalten, die konkreten Leistungen aber überprüfen und vereinfachen. Köpping zufolge treibt das Thema Pflege die Menschen um. In Sachsen würden derzeit fast 315.000 zu Hause betreut und 49.000 in Pflegeheimen. 2030 werde Sachsen mit Blick auf die Bevölkerung das älteste Bundesland sein. Pflege müsse künftig mehr auf Prävention ausgerichtet werden und schon früher einsetzen als beim Pflegegrad 1, sagte die Ministerin und erwähnte in diesem Zusammenhang etwa gesunde Ernährung. Menschen sollen möglichst lange in den eigenen vier Wänden bleiben können. Als bislang ungelöste Fragen nannte Köpping unter anderem die Investitionen in Pflegeeinrichtungen. Sachsen habe rund 700 entsprechende Einrichtungen und müsste pro Jahr 300 bis 400 Millionen Euro an Investitionen schultern. Pflege sei aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, aus der sich der Bund nicht komplett zurückziehen könne. Finanzielle Belastungen müssten gerecht und ausgewogen verteilt und eine pflegerische Versorgung in Stadt und Land gleichermaßen sichergestellt werden. Nach den Worten von Köpping hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe lediglich eine erste Zwischenbilanz gezogen und Vorschläge diskutiert. Bis Jahresende soll es ein Eckpunktepapier für eine große Pflegereform geben. Man liege mit der Arbeitsgruppe im Zeitplan. Eine Lösung müsse tragfähig und zukunftsfest sein. Eine Begrenzung der Eigenanteile Pflegebedürftiger hält Köpping für unabdingbar. Demnach soll der Eigenanteil an den Kosten für ein Pflegeheim auf 1.000 Euro pro Monat gedeckelt werden. Zu Jahresbeginn hatte der Ersatzkassenverband auf eine deutliche Erhöhung der Eigenanteile Pflegebedürftiger verwiesen. Demnach waren zum 1. Januar im ersten Jahr der Betreuung im Heim 2.720 Euro pro Monat aus eigener Tasche fällig - 231 Euro mehr als Anfang 2024. Ab dem zweiten Heimjahr stieg die Zuzahlung im Schnitt auf 2.460 Euro (plus 200 Euro), im dritten Heimjahr auf 2.114 Euro (plus 160) und im vierten Heimjahr auf 1.680 Euro (plus 108 Euro). Die Kosten können je nach Pflegegrad variieren. © dpa-infocom, dpa:251014-930-161083/2