Datum23.10.2025 16:15
Quellewww.zeit.de
TLDRFrankreichs Nationalversammlung hat eine Reform des Sexualstrafrechts beschlossen, die sexuellen Missbrauch klarer definieren soll. Zukünftig gilt jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des Opfers als Vergewaltigung. Zustimmung darf nicht aus Schweigen oder Untätigkeit abgeleitet werden, sondern muss "frei, informiert, spezifisch, vorhergehend und widerrufbar" sein. Der Beschluss ist eine Reaktion auf einen skandalösen Fall in Avignon. Das Gesetz muss noch vom Senat genehmigt werden, dessen Zustimmung erwartet wird.
InhaltDas französische Unterhaus hat für eine Neudefinition sexueller Gewalt gestimmt. Künftig soll fehlende Zustimmung ausreichen, um eine Tat als Vergewaltigung einzustufen. Frankreichs Nationalversammlung hat für eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts gestimmt. Künftig soll jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung des Opfers als strafbar gelten. Zustimmung könne nicht aus "Schweigen oder fehlender Reaktion" abgeleitet werden, heißt es im Entwurf. Sie müsse "frei und informiert, spezifisch, vorhergehend und widerrufbar" sein und unter Berücksichtigung der Umstände bewertet werden. Der Beschluss ist auch eine Folge eines viel beachteten Falls in Avignon. Dort hatte ein Mann seine Ehefrau mit Medikamenten betäubt und sie anschließend Internetbekanntschaften zur Vergewaltigung angeboten. Viele der insgesamt 51 Angeklagten behaupteten vor Gericht, nicht den Eindruck gehabt zu haben, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil diese sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe. Das Gericht verurteilte sie alle zu Haftstrafen. Für die endgültige Verabschiedung des Gesetzes muss am kommenden Mittwoch noch der Senat zustimmen. Es wird erwartet, dass das Oberhaus des französischen Parlaments den Entwurf annimmt. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.