Datum22.10.2025 17:30
Quellewww.zeit.de
TLDRAm Donnerstag verhandelt das Bundesarbeitsgericht in Erfurt über Lohngerechtigkeit, insbesondere die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern. Der Fall stammt aus Baden-Württemberg, wo eine Abteilungsleiterin von Daimler Truck klagt, weil sie vermutet, schlechter entlohnt zu werden als ihr männlicher Kollege. Der Ausgang könnte klären, ob der Gehalt von Spitzenverdienern oder der Durchschnitt vergleichbarer Positionen als Maßstab gilt. Immer wieder kommen ähnliche Fälle vor das Bundesarbeitsgericht, die die Gleichstellung im Arbeitsleben betreffen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Gleiche Bezahlung“. Lesen Sie jetzt „Bundesarbeitsgericht verhandelt über Lohngerechtigkeit“. Um den Maßstab für die gleiche Bezahlung von Frauen und Männern geht es am Donnerstag beim Bundesarbeitsgericht (9.00 Uhr) in Erfurt. Der Präzedenzfall für eine mögliche Grundsatzentscheidung kommt aus Baden-Württemberg. Eine Frau aus der mittleren Führungsebene von Daimler Truck hat den Verdacht, schlechter bezahlt zu werden als ein männlicher Kollege. Mit ihrer Klage für Einkommensgerechtigkeit zog die Abteilungsleiterin bis in die höchste Arbeitsgerichtsinstanz in Erfurt. Dass es Lohngleichheit von Frauen und Männern bei vergleichbarer Arbeit geben muss, ist nicht nur durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen verbrieft. Doch was ist der Vergleichsmaßstab für eine Bezahlung, die Frauen nicht benachteiligt? Darüber wird immer wieder gestritten. In dem Fall geht es darum, ob der männliche Spitzenverdiener unter den Abteilungsleitern die Messlatte für die Klägerin ist, oder der Mittelwert einer Vergleichsgruppe. Seit Jahren landen beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt Fälle, bei denen es um Detailfragen zum Diskriminierungsverbot wegen des Geschlechts und damit das Equal-Pay-Gebot geht. © dpa-infocom, dpa:251022-930-194421/1