Hemmingen bei Hannover: Getötete Algerierin – Mordanklage gegen Nachbar erhoben

Datum22.10.2025 16:10

Quellewww.spiegel.de

TLDRIn Hemmingen bei Hannover wurde die 26-jährige Muslimin Rahma A. von ihrem Nachbarn Alexander K. brutal erstochen. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage wegen Mordes erhoben. Der Vorfall, der international für Aufsehen sorgte, ist jedoch nicht als islamfeindlich motiviert eingestuft worden. Stattdessen soll ein Nachbarschaftsstreit, ausgelöst durch Beschwerden über Lärm und Rauch, zu der Tat geführt haben. K. hatte das Opfer überrascht und mit einem Messer angegriffen, bevor er gestand.

InhaltEine junge Muslimin mit Kopftuch wurde brutal von ihrem Nachbarn erstochen, der Fall schlug Wellen bis in arabische Länder. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Anfang Juli wurde die 26-jährige Rahma A. in ihrem Treppenhaus in einer niedersächsischen Kleinstadt brutal mit einem Messer getötet. Der mutmaßliche Täter ist Alexander K., ihr deutscher Nachbar. Gegen ihn wurde jetzt Anklage wegen Mordes erhoben, bestätigte die Staatsanwaltschaft Hannover dem SPIEGEL. Alexander K. habe direkt nach der Tat bereits gestanden, sich aber nicht zu einem Motiv geäußert. Der Fall hatte auch international unter Muslimen für Aufsehen gesorgt, es stand der Verdacht im Raum, die Tat sei islamfeindlich motiviert gewesen. Lesen Sie hier mehr darüber.  Die Ermittlungen hätten keine Anhaltspunkte für ein rassistisches Motiv ergeben, sagte der zuständige Staatsanwalt jetzt dem SPIEGEL. Weder in der Wohnung von K. noch auf Datenträgern habe es entsprechende Hinwese gegeben. Auch Zeugen, die Alexander K. kennen, hätten ihm keine rechte politische Gesinnung zugesprochen. Vielmehr sei deutlich geworden, dass der Tat ein Nachbarschaftsstreit vorausgegangen sei. K. hatte sich über Lärm und Rauch beschwert, obwohl Rahma A. keine Raucherin gewesen sei. Bei dem vorherigen Hauptmieter habe K. sich auch schon deswegen beschwert. Und auch an früheren Wohnorten habe K. ähnliche Konflikte gehabt. Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautet auf Mord aus niederen Beweggründen. Außerdem erkennt die Staatsanwaltschaft Heimtücke: Das Opfer habe ihrem Nachbarn nichts ahnend die Tür geöffnet und sei sofort mit dem Messer angegriffen worden. Ein Stich traf sie tödlich ins Herz.