Justiz: AfD scheitert weitgehend mit Klage zu Corona-Ausschuss

Datum22.10.2025 13:09

Quellewww.zeit.de

TLDRDie hessische AfD-Fraktion hat in ihrer Klage zur Aufarbeitung der Corona-Politik weitgehend verloren. Der Staatsgerichtshof wies die Klage zurück, gestattete jedoch die Prüfung von vier ursprünglich abgelehnten Fragen im Untersuchungsausschuss. Der Ausschuss, auf Initiative der AfD eingesetzt, hatte bisher nicht gearbeitet, da die anderen Fraktionen den Umfang der Untersuchung stark eingeschränkt hatten. Insgesamt sind jetzt elf Fragen im Ausschuss zulässig. Die AfD betrachtet die Zulassung der vier Fragen als Teilerfolg.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Justiz“. Lesen Sie jetzt „AfD scheitert weitgehend mit Klage zu Corona-Ausschuss“. Die hessische AfD-Fraktion hat beim stockenden Corona-Untersuchungsausschuss größtenteils eine juristische Niederlage erlitten. Der Staatsgerichtshof in Wiesbaden wies ihre Verfassungsklage weitgehend zurück. Die größte Oppositionsfraktion im Landtag hatte die angestrebte Aufklärung der einstigen hessischen Pandemie-Politik thematisch deutlich weiter fassen wollen als die übrigen vier Fraktionen des Parlaments. Daher zog sie vor Hessens höchstes Gericht (Az. P. St. 2974). Bereits vor mehr als einem Jahr hatte der Wiesbadener Landtag den Untersuchungsausschuss auf Betreiben der AfD-Opposition eingesetzt, bisher aber seine inhaltliche Arbeit nicht aufgenommen. Nach dem umfassenden AfD-Antrag mit 43 Fragen hatte das Parlament auf Initiative der übrigen Fraktionen wegen verfassungsrechtlicher Bedenken mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Nach deren Lektüre kürzten CDU, SPD, Grüne und FDP den Untersuchungsauftrag auf nur noch sieben Punkte. Der Staatsgerichtshof urteilte allerdings, dass bei der Zurückweisung von 36 Fragen die Ablehnung von vier dieser Fragen durch den Landtag gegen die Landesverfassung verstoßen habe. Diese vier Punkte können somit künftig ebenfalls im Untersuchungsausschuss behandelt werden. Insgesamt gibt es nun also elf zulässige Fragen. Die AfD-Fraktion wertete mit Blick hierauf ihre Klage als erfolgreich. Das Urteil ist unanfechtbar. © dpa-infocom, dpa:251022-930-192844/1