Umweltschutz: Bayern kritisiert Pläne für abgeschwächtes Waldschutzgesetz

Datum22.10.2025 07:08

Quellewww.zeit.de

TLDRBayerns Agrarministerin Michaela Kaniber kritisiert die Pläne der EU-Kommission für ein abgeschwächtes Waldschutzgesetz, das die Entwaldungsverordnung reformieren soll. Sie bezeichnet die Vorschläge als unzureichend und fordert pragmatische Lösungen wie eine Null-Risiko-Kategorie für Produkthersteller. Die Verordnung soll ab Jahresende entwaldungsfreie Lieferketten sicherstellen, doch die geplanten Lockerungen der Berichtspflichten stoßen auf Widerstand von Umweltschützern. Eine Einigung über die Vorschläge ist bis Ende des Jahres erforderlich, damit die Gesetzgebung in Kraft treten kann.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Umweltschutz“. Lesen Sie jetzt „Bayern kritisiert Pläne für abgeschwächtes Waldschutzgesetz“. Bayerns Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) sieht den Vorschlag der EU-Kommission für eine abgeschwächte Version der sogenannten Entwaldungsverordnung kritisch. "Das ist Augenwischerei und lediglich eine Scheinlösung. Das reicht bei weitem nicht", sagte sie angesichts der Pläne. "Wir brauchen kein Stückwerk oder ein bisschen Kosmetik, sondern pragmatische Lösungen – wie die Einführung einer Null-Risiko-Kategorie. Wo es kein Entwaldungsrisiko gibt, braucht es überhaupt keine Meldepflichten." Die EU-Entwaldungsverordnung soll ab Jahresende in Kraft treten. Ihr Ziel ist es, die Entwaldung innerhalb der EU und auch darüber hinaus wirksam zu bekämpfen. Dies soll durch entwaldungsfreie Lieferketten sichergestellt werden. Produkte wie Kaffee, Holz, Soja, Kakao und Palmöl dürfen dann laut der Verordnung nur noch in der EU verkauft werden, wenn dafür nach 2020 keine Wälder gerodet wurden.  Dem Vorschlag zufolge sollen Händler und nachgelagerte Unternehmen in der Lieferkette künftig keine digitalen Sorgfaltserklärungen mehr einreichen. Nur der Erste, der ein Produkt in der EU in Verkehr bringt, wäre dazu verpflichtet. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und Kaniber fordern seit längerem eine Einstufung Deutschlands als "Null-Risiko-Variante" - ohne Verpflichtung für Produkte aus heimischer Herstellung.  Die Verordnung sollte ursprünglich Ende 2024 greifen und zunächst große Unternehmen dazu verpflichten, den entwaldungsfreien Ursprung bestimmter Produkte nachzuweisen. Die Umsetzung wurde jedoch bereits einmal verschoben. Nun plant die Kommission, die Fristen erneut zu verlängern: Für große und mittlere Unternehmen um sechs Monate, für Kleinst- und Kleinunternehmen um zwölf Monate. Zudem sollen die Berichtspflichten vereinfacht werden. Kleine Betriebe aus Ländern mit geringem Risiko müssten dann nur noch eine einmalige, einfache Erklärung abgeben. Wenn die entsprechenden Informationen bereits in einer nationalen Datenbank verfügbar sind, müssen die Betreiber sie nicht noch mal einreichen. Die Forstwirtschaft kritisiert die Verordnung wegen hoher bürokratischer Auflagen. Umweltverbände hingegen warnen vor einer Aufweichung des Vorhabens und sehen darin Risiken für Ökosysteme. Das Europaparlament und die EU-Staaten müssen nun über die Vorschläge beraten. Damit Änderungen rechtzeitig greifen, ist eine Einigung bis Jahresende erforderlich. © dpa-infocom, dpa:251022-930-191373/1