Amtsgericht: Tod nach Infekt – Prozess gegen Arzt und Krankenschwester

Datum22.10.2025 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRIm Amtsgericht Detmold läuft ein Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Arzt und eine Krankenschwester, der nach dem Tod einer zwölfjährigen Patientin im Dezember 2019 begonnen wurde. Das Kind starb nach einem Magen-Darm-Infekt, obwohl die Mutter auf eine Verschlechterung des Zustands aufmerksam machte. Die Anklage wirft dem medizinischen Personal vor, gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben, da eine rechtzeitige Flüssigkeitszufuhr und Überwachung den Tod möglicherweise verhindert hätten. Verhandlungstage sind bis zum 10. November 2023 angesetzt.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Amtsgericht“. Lesen Sie jetzt „Tod nach Infekt – Prozess gegen Arzt und Krankenschwester“. Für die Eltern einer Zwölfjährigen wurde eine Nacht im Dezember 2019 zum Alptraum. Das Kind starb nach einem Magen-Darm-Infekt im Klinikum Detmold im Kreis Lippe. Und das, obwohl die Mutter die Krankenschwestern in den Morgenstunden auf den sich verschlechternden Zustand des Kindes aufmerksam gemacht hatte.  Jetzt setzt das Amtsgericht Detmold einen Prozess wegen fahrlässiger Tötung gegen einen Arzt und eine der Krankenschwestern fort, der im Sommer vor zwei Jahren begonnen hatte. Damals hatte das Gericht Bedarf für einen dritten Gutachter gesehen und den Prozess am 28. September 2023 unterbrochen.  Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mediziner und der Krankenschwester vor, gegen die nötige Sorgfaltspflicht verstoßen zu haben. Die Anklage ist davon überzeugt, dass der Tod des Mädchens zu verhindern gewesen wäre. Das Kind war nach einem leichten, aber tagelangen fiebrigen Durchfall am Vorabend mit einem Rettungswagen ins Krankenhaus gekommen. Der jetzt angeklagte Arzt hatte nach der Einlieferung einen leichten Magen-Darm-Infekt diagnostiziert. Nach Überzeugung der Anklage hätte der Tod der Zwölfjährigen durch eine größere Flüssigkeitszufuhr und einer Monitorüberwachung in der Nacht verhindert werden können. Die Mutter hatte gegen 6.15 Uhr Alarm geschlagen. Das Pflegepersonal und der Arzt aber reagierten nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nicht. Drei Krankenschwestern sollen in der Nacht und in den frühen Morgenstunden ans Bett gerufen worden sein, aber keinen Arzt benachrichtigt haben. Für den Tod sollten sie deshalb mitverantwortlich sein. Die Verfahren gegen zwei 66-jährige Krankenschwestern wurden in der Zwischenzeit eingestellt.  Das Amtsgericht Detmold hat bis zum 10. November drei Verhandlungstage angesetzt. © dpa-infocom, dpa:251022-930-191144/1