Führerscheinreform der EU: Europaparlament beschließt grenzüberschreitende Fahrverbote und digitalen Führerschein

Datum21.10.2025 19:25

Quellewww.spiegel.de

TLDRDas EU-Parlament hat neue Führerscheinvorgaben verabschiedet, die einen einheitlichen digitalen Führerschein und grenzüberschreitende Fahrverbote einführen sollen. Bis 2030 müssen die Mitgliedstaaten diese reformierten Vorgaben umsetzen. Der digitale Führerschein wird über Smartphones verfügbar sein. Zudem wird das begleitete Fahren ab 17 Jahren EU-weit eingeführt, um die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen. Schwerwiegende Verkehrsverstöße führen künftig zu Fahrverboten in allen EU-Staaten. Das Mindestalter für Lkw- und Busfahrerscheine wird gesenkt, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

InhaltDer digitale Führerschein soll EU-weit kommen, grenzüberschreitende Fahrverbote und begleitetes Fahren auch: Das EU-Parlament hat neue Führerscheinvorgaben beschlossen. Was sich in Deutschland ändern könnte. Die EU bekommt neue Führerscheinvorgaben, das Europaparlament hat am Dienstag entsprechende Regelungen beschlossen. Es war die letzte formelle Abstimmung, nachdem sich Unterhändler des Parlaments und der EU-Staaten bereits auf die Vorgaben geeinigt hatten. Mit der Reform möchte die EU ihrem Ziel der "Vision Zero" näherkommen: keine Verkehrstoten und Schwerverletzten mehr bis 2050. Bis 2030 sollen höchstens noch halb so viele Menschen im Verkehr umkommen wie 2019 – doch davon ist die EU weit entfernt. Nach Angaben der EU-Kommission gab es 19.940 Tote im Straßenverkehr im Jahr 2024, ein Rückgang um rund zwölf Prozent in den vergangenen fünf Jahren. Die EU-Staaten haben nun drei Jahre Zeit, die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen, sowie ein weiteres Jahr, um die Umsetzung vorzubereiten. Ein Überblick: Bis spätestens 2030 soll ein einheitlicher digitaler Führerschein eingeführt werden. "In Zukunft wird es in allen EU-Staaten einen digitalen Führerschein geben, der über das Smartphone abrufbar ist und in der gesamten EU gilt", teilt das EU-Parlament mit. Gleichzeitig können Bürger weiter eine physische Führerscheinkarte beantragen. Die Mitgliedstaaten seien jetzt aufgefordert, dafür die Grundlagen zu schaffen, fordert der TÜV-Verband. "Das Ziel muss ein digitaler Ablauf von der Antragstellung bis zur Erstellung des Führerscheins in einem digitalen Format sein. Aus unserer Sicht ist hier in Deutschland noch sehr viel Arbeit zu leisten." Der digitale und der physische Führerschein für Pkw und Motorräder sollen 15 Jahre gültig sein. Das ist in Deutschland bereits der Fall. Dient der Führerschein auch als nationaler Ausweis, dürfen EU-Länder die Gültigkeit auf zehn Jahre verkürzen. Auch für ältere Fahrerinnen und Fahrer ab 65 Jahren dürfen Mitgliedstaaten die Gültigkeit verkürzen. Lkw- und Busführerscheine sollen alle fünf Jahre erneuert werden müssen. Anders als zwischenzeitlich diskutiert wurde, soll es keine verpflichtenden Gesundheitschecks für ältere Fahrerinnen und Fahrer geben – Staaten wie Italien, die diese bereits haben  , können sie aber beibehalten. Bei der Verlängerung der Auto- und Motorradführerscheine können die EU-Staaten selbst entscheiden, ob sie ein ärztliches Gutachten oder eine Selbstauskunft verlangen. Mehrere Verbände begrüßen, dass sich verpflichtende ärztliche Tests nicht durchgesetzt haben, empfehlen jedoch andere Maßnahmen, etwa Rückmeldefahrten , in denen Senioren Tipps von Fahrlehrern bekommen. "Rückmeldefahrten tragen dazu bei, auch im hohen Alter die Fahrkompetenz aufrechtzuerhalten", schreibt der TÜV-Verband. Außerdem wird das begleitete Fahren ab 17, das es in Deutschland schon gibt, auf die gesamte Europäische Union ausgeweitet. Für deutsche Fahranfängerinnen und -anfänger wird das begleitete Fahren laut ADAC damit auch bei Urlaubsfahrten möglich. "Das deutsche Erfolgsmodell wird europäisch", begrüßte der CDU-Verkehrspolitiker und Europaabgeordnete Jens Gieseke die Reform. Dies sorge bei jungen Menschen für "mehr Sicherheit und Erfahrung, bevor sie allein unterwegs sind", erklärte auch die SPD-Abgeordnete Vivien Costanzo. Der TÜV-Verband begrüßt diesen Schritt und verweist darauf, dass die jüngeren Fahrschülerinnen und -schüler in Deutschland deutlich besser in der Fahrprüfung abschneiden als ältere. Der Autoclub Europa (ACE) bedauert, dass es keine Möglichkeit für begleitetes Fahren schon ab 16 geben soll – das hätte das Unfallrisiko junger Menschen nach Ansicht des ACE noch weiter senken können. Gleichzeitig soll auch die in Deutschland etablierte Probezeit von mindestens zwei Jahren europaweit kommen. In dieser Zeit gelten strengere Vorschriften zum Beispiel zu Alkohol- und Drogenfahrten. Wer massiv gegen Verkehrsregeln in einem EU-Land verstößt, dem kann künftig ein Fahrverbot in der ganzen Europäischen Union drohen. So soll sichergestellt werden, dass Verkehrssünder in allen Mitgliedstaaten zur Verantwortung gezogen werden, unabhängig davon, wo sie den Führerschein erworben haben. Das gilt für schwere Verkehrsverstöße wie Trunkenheit und Drogenkonsum im Straßenverkehr, tödliche Unfälle oder extremes Rasen. Nach geltendem Recht dürfen EU-Länder, die den Führerschein nicht ausgestellt haben, Fahrverbote nur im eigenen Hoheitsgebiet durchsetzen. Nun kann der Staat, in dem der Verstoß stattgefunden hat, den Ausstellungsstaat darüber informieren, der dann wiederum das verhängte Fahrverbot übernehmen und EU-weit durchsetzen können soll. Eine Maßnahme gegen Fachkräftemangel: Das Mindestalter für den Lkw-Führerschein wird von 21 auf 18 Jahre gesenkt. Ähnliches passiert bei Busfahrern: Hier wird das Mindestalter von 24 auf 21 Jahre gesenkt. Auch bei den Lkw-Klassen C, C1 und C1E können Mitgliedstaaten künftig begleitetes Fahren ab 17 Jahren ermöglichen. Davor hatte der Europäische Verkehrssicherheitsrat im Vorhinein gewarnt . Dem Fachkräftemangel bei Berufskraftfahrern solle man durch bessere Arbeitsbedingungen und Löhne begegnen, nicht durch ein abgesenktes Mindestalter. Auch der Unterricht für künftige Fahrerinnen und Fahrer wird angegangen. Künftig sollen Themen wie Ablenkung durch Handys am Steuer, tote Winkel und Fahrassistenzsysteme stärker behandelt werden. Auch der Umgang mit Fußgängern, Kindern und Radfahrenden soll stärker berücksichtigt werden. Hierzulande werde es in dieser Hinsicht kaum Änderungen geben, teilt der TÜV-Verband mit, da Deutschland mit seinen nationalen Vorschriften bereits vorangegangen sei. Zudem gibt es Erleichterungen für Wohnmobilfahrer. Künftig dürfen Inhaber eines Führerscheins der Klasse B nach einem speziellen Training oder einer Prüfung Fahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen steuern. "Ob für Wohnmobile eine Zusatzschulung oder auch eine Prüfung dafür nötig sein wird, legt jedes Land selbst fest", teilte der ADAC auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit.