Oberlandesgericht Braunschweig: Schöffin wegen Kopftuch des Amtes enthoben

Datum21.10.2025 19:12

Quellewww.spiegel.de

TLDREine ehrenamtliche Richterin in Niedersachsen wurde vom Oberlandesgericht Braunschweig ihres Amtes enthoben, weil sie auf das Tragen eines Hidschabs bestand. Das Niedersächsische Justizgesetz verbietet das sichtbare Tragen religiöser Symbole für Menschen mit richterlichen Aufgaben. Obwohl die Schöffin argumentierte, ihr Kopftuch sei Ausdruck ihrer religiösen Identität, entschied das Gericht, dass der Schutz der gesellschaftlichen Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz überwiegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig und nicht anfechtbar.

InhaltDas Niedersächsische Justizgesetz verbietet Menschen mit richterlichen Aufgaben das sichtbare Tragen religiöser Symbole oder Kleidung. Eine ehrenamtliche Richterin musste deswegen jetzt ihren Posten räumen. Weil sie auf dem Tragen eines Hidschabs bestand, ist eine Schöffin in Niedersachsen ihres Amtes enthoben worden. Die ehrenamtliche Richterin des Landgerichts Braunschweig verstoße gegen das staatliche Neutralitätsgebot, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Braunschweig. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar, das Urteil rechtskräftig. Nach Mitteilung des Gerichts hat die Schöffin in mehreren Gesprächen deutlich gemacht, dass sie auf ihren Hidschab – also ihr religiöses, muslimisches Kopftuch – nicht verzichten wolle. Das Kopftuch sei Ausdruck ihrer religiösen Identität und nicht als politisches Zeichen zu verstehen, habe sie demnach argumentiert. Das Gericht war allerdings der Auffassung, dass die Frau damit gegen das Niedersächsische Justizgesetz verstoße. Demnach dürften Menschen mit richterlichen Aufgaben in einer Verhandlung keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse, weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen. In Abwägung mit der Religionsfreiheit überwiege der Schutz des Vertrauens der Gesellschaft in die Neutralität und Unabhängigkeit der Justiz. Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die bei einem Gerichtsverfahren das gleiche Stimmrecht haben wie die hauptamtlichen Richter. Sie werden für eine Dauer von fünf Jahren gewählt.