Datum21.10.2025 18:11
Quellewww.zeit.de
TLDRAm Landgericht Flensburg hat der Prozess gegen eine 32-Jährige begonnen, die ihre Betreuerin im Februar in einem Supermarkt mit einer Schere angegriffen und schwer verletzt haben soll. Sie steht wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft hält die Angeklagte aufgrund ihrer psychischen Erkrankung für vermindert schuldfähig. Ein Urteil wird für den 25. November erwartet. Die Angeklagte war seit Januar 2025 in einer sozialen Einrichtung untergebracht.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kriminalität“. Lesen Sie jetzt „Frau greift Betreuerin mit Schere an - Prozess“. Am Landgericht Flensburg hat der Prozess gegen eine 32-Jährige begonnen, die ihre Betreuerin in einem Supermarkt mit einer Schere angegriffen haben soll. Die Frau wurde bei der Attacke im nordfriesischen Friedrichstadt schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft wirft der 32-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor, wie das Gericht vor Prozessbeginn mitgeteilt hatte. Die Öffentlichkeit wurde noch vor dem Verlesen der Anklageschrift ausgeschlossen. Nach Angaben eines Gerichtssprechers hat die Angeklagte sich am ersten Verhandlungstag zum Tatvorwurf geäußert. Zudem wurde die Betreuerin als Zeugin vernommen. Zuvor hatte das Gericht mitgeteilt, dass die Angeklagte seit Januar 2025 wegen einer psychischen Erkrankung in einer sozialen Einrichtung untergebracht war. Am 27. Februar soll sie demnach der Betreuerin in dem Supermarkt eine mitgebrachte Schere unterhalb des Auges in den Kopf gestoßen haben. Die Schere sei mehrere Zentimeter tief in den Kopf eingedrungen. Die Angeklagte hat nach Ansicht der Staatsanwaltschaft mit der Tat erreichen wollen, dass sie die Einrichtung verlassen und zu ihren Eltern zurückkehren kann. Die Staatsanwaltschaft geht wegen der psychischen Erkrankung davon aus,dass die angeklagte Deutsche vermindert schuldfähig ist. Von einer Schuldunfähigkeit ging sie zunächst nicht aus. Die Angeklagte ist wegen eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Flensburg vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Mit einem Urteil ist voraussichtlich am 25. November zu rechnen. © dpa-infocom, dpa:251021-930-190071/1