Datum21.10.2025 17:13
Quellewww.zeit.de
TLDRWegen eines Ausbruchs der Vogelgrippe bei Kranichen am Stausee Kelbra hat der Kyffhäuserkreis das Betreten und Befahren des Uferbereichs verboten. Eine Allgemeinverfügung wurde erlassen, um Schutzmaßnahmen zu verstärken. In Thüringen und Sachsen-Anhalt gilt bereits eine Stallpflicht für Geflügelhalter. Rund 120 Kraniche sind verendet, und viele zeigen Krankheitssymptome. Der Stausee Kelbra ist ein wichtiger Rastplatz für Kraniche, die bis zu 50.000 Vögel in dieser Jahreszeit anziehen.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Vogelgrippe“. Lesen Sie jetzt „Vogelgrippe: Betreten von Thüringer Kelbra-Ufer verboten“. Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe bei Kranichen am Stausee Kelbra hat der Kyffhäuserkreis die Schutzvorkehrungen verschärft: Ab sofort darf der Uferbereich des Stausees Kelbra auf dem Gebiet dieses Kreises nicht mehr betreten oder befahren werden. Das Landratsamt in Sondershausen veröffentlichte eine entsprechende Allgemeinverfügung. Nach mehreren bestätigten Vogelgrippe-Fällen am Stausee Kelbra an der Grenze zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seit Dienstag bereits in beiden Ländern eine Stallpflicht für Geflügelhalter. Das Gebiet rund um den Stausee Kelbra gehört zu den größten Binnenrastplätzen für Kraniche in Deutschland auf ihrem Weg nach Süden. Ab Mitte Oktober sind dort viele Vögel zu beobachten, Anfang November wird der Höhepunkt mit bis zu 50.000 Tieren pro Tag erreicht. Im Kyffhäuserkreis und im Kreis Mansfeld Südharz sind den Angaben nach bislang rund 120 Kraniche verendet. Weitere Tiere seien sichtbar krank. Der Ausbruch der Geflügelpest wurde bereits amtlich bestätigt. Die Infektionskrankheit, die umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt wird, ist hochansteckend und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufend. © dpa-infocom, dpa:251021-930-189697/1