Tochter missbraucht und geschwängert: 40-Jähriger soll neuneinhalb Jahre ins Gefängnis

Datum21.10.2025 16:43

Quellewww.spiegel.de

TLDREin 40-jähriger Mann und seine 30-jährige Lebensgefährtin wurden in Zwickau wegen schweren Kindesmissbrauchs verurteilt. Der Mann missbrauchte über zwei Jahre hinweg seine zwölfjährige Tochter, die schwanger wurde, und missbrauchte auch andere Kinder, einschließlich des Sohnes der Mitangeklagten. Der Mann erhielt neuneinhalb Jahre Haft, während die Frau aufgrund verminderten Schuldfähigkeit zweieinhalb Jahre bekam. Beweismaterial auf dem Mobiltelefon des Mannes dokumentierte den Missbrauch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

InhaltGemeinsam mit seiner Partnerin soll ein Mann in Sachsen die eigene Tochter vergewaltigt haben, das Mädchen wurde schwanger. Auch andere Kinder wurden missbraucht. Der Mann soll nun für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Wegen schweren Kindesmissbrauchs hat das Landgericht im sächsischen Zwickau einen 40-jährigen Mann und eine 30-jährige Frau zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der mehrfach vorbestrafte Angeklagte seine eigene Tochter über zwei Jahre hinweg immer wieder vergewaltigt hatte. Das Mädchen, das zu Beginn der Taten zwölf Jahre alt war, wurde schwanger. Der Verurteilte soll neuneinhalb Jahre ins Gefängnis. Die mitangeklagte Lebensgefährtin des Mannes soll an den Missbrauchstaten beteiligt gewesen sein. Die 30-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Wegen einer erheblichen Intelligenzminderung ging das Gericht in ihrem Fall von verminderter Schuldfähigkeit aus. Das vergewaltigte Mädchen stammte demnach aus einer früheren Beziehung des Angeklagten. Dieser soll auch den zur Tatzeit zwölfjährigen Sohn der Mitangeklagten schwer missbraucht und wiederholt zum Oralverkehr genötigt haben. Unter den geschädigten Kindern waren nach Gerichtsangaben auch gemeinsame Kinder der beiden Angeklagten. Auf dem Mobiltelefon des 40-Jährigen fanden die Ermittler eine Vielzahl von Dateien, die den sexuellen Missbrauch zeigten. Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung und Besitzes von Missbrauchsdarstellungen. Die Mitangeklagte wurde des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig gesprochen. Dem Urteil lag demnach eine Verständigung zwischen Gericht und Angeklagten zugrunde, um den Opfern eine Vernehmung vor Gericht zu ersparen. Beide Angeklagte räumten den Angaben zufolge erst im Rahmen der Verständigung die Taten ein. Zum Schutz der Opfer wurde die Öffentlichkeit an einer Vielzahl von Verhandlungstagen ausgeschlossen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.