Datum21.10.2025 15:43
Quellewww.zeit.de
TLDRDas Arbeitsgericht Hannover hat entschieden, dass Ärzte in Teilzeit Anspruch auf Überstunden-Zuschläge haben. Diese Entscheidung, die auf eine Klage des Marburger Bundes für eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover zurückgeht, könnte weitreichende Bedeutung für andere Tarifverträge, etwa an kommunalen Kliniken, haben. Der Arbeitgeber, das Land Niedersachsen, hatte die Übertragbarkeit auf den Tarifvertrag für Universitätskliniken bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da eine Berufung zugelassen wurde.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozesse“. Lesen Sie jetzt „Gericht stärkt Rechte von Ärzten in Teilzeit“. Ärztinnen und Ärzte in Teilzeit haben Anspruch auf Zuschläge für Überstunden. Das hat das Arbeitsgericht Hannover in einem Fall entschieden, den der Marburger Bund Niedersachsen für eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) angestrengt hatte. Nach Angaben der Ärztegewerkschaft sprach das Gericht der Klägerin Überstundenzuschläge für geleistete Mehrarbeit zu. Das Urteil vom 15. Oktober stärke die Rechte von Teilzeitbeschäftigten deutlich, teilte der Marburger Bund mit. Es könne nach Einschätzung der Gewerkschaft über den konkreten Fall hinaus Bedeutung haben und auch auf andere Tarifverträge übertragen werden – etwa für Ärzte an kommunalen Kliniken. Das Land Niedersachsen als Arbeitgeber hatte demnach argumentiert, eine ältere Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu einem anderen Tarifvertrag lasse sich nicht auf den Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) übertragen. Das Arbeitsgericht folgte jedoch der Sicht des Marburger Bundes. Eine Berufung wurde zugelassen. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig. © dpa-infocom, dpa:251021-930-189151/1