Datum21.10.2025 12:26
Quellewww.zeit.de
TLDREnde 2024 stiegen die Strompreise stark an, jedoch fanden das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur bei ihrer Untersuchung keine Hinweise auf illegale Praktiken oder Marktmanipulation durch große Versorger. Die hohen Preise resultierten aus der Marktlage, insbesondere während Dunkelflauten, wenn teurere Kraftwerke den Großteil des Stroms erzeugen mussten. Die Behörden hatten das Verhalten von EnBW, RWE und anderen geprüft, wobei keine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten festgestellt wurde. Kurzfristige Preisspitzen betreffen vor allem einige Industrieunternehmen.
InhaltEnde 2024 waren die Strompreise stark angestiegen, die zuständigen Behörden haben das untersucht. Ihr Ergebnis: Es gibt keine Hinweise auf illegale Praktiken. Das Bundeskartellamt und die Bundesnetzagentur haben bei einer Untersuchung der ungewöhnlich hohen Strompreise Ende 2024 keine illegalen Praktiken der großen Versorger entdeckt. "Unsere Ermittlungen haben keine Hinweise auf eine missbräuchliche Zurückhaltung von Erzeugungskapazitäten durch eines der fünf größten Stromerzeugungsunternehmen während der beiden Dunkelflauten Ende 2024 ergeben", sagte Kartellamtschef Andreas Mundt. Die damals sehr hohen Preise seien also nicht das Ergebnis kartellrechtswidrigen Verhaltens. Die Preise im Stromgroßhandel waren im November und Dezember 2024 zeitweise auf über 900 Euro je Megawattstunde gestiegen. Im Jahresdurchschnitt hatte der Preis dagegen bei rund 79 Euro gelegen. Das hatte die Behörden auf den Plan gerufen. "Anhaltspunkte für Marktmanipulation haben wir bislang nicht festgestellt", sagte auch der Chef der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Den Behörden zufolge entstanden die hohen Preise vielmehr durch die Marktlage. Einzelne Sachverhalte würden aber weiter untersucht. In einer sogenannten Dunkelflaute müssen mangels Wind und Sonneneinstrahlung teurere steuerbare Kraftwerke den Großteil des Stroms erzeugen. Bei hoher Nachfrage steigen die Preise entsprechend. Geprüft wurde das Verhalten der großen Stromerzeuger EnBW, Leag, RWE, Uniper und Vattenfall. Die Behörden untersuchten unter anderem, ob gemeldete Kraftwerke auch eingesetzt wurden. Ein Hinweis auf ein verbotenes Verhalten wäre es, wenn marktbeherrschende Unternehmen verfügbare Erzeugungskapazitäten zurückhalten würden, um den Preis in die Höhe zu treiben. Laut dem jetzt vorgelegten Bericht war dies nicht der Fall. Zugleich sei die Versorgungssicherheit durch Reserven jederzeit gewährleistet gewesen. Schwankende Großhandelspreise sind grundsätzlich normal. Netzagenturchef Müller rechnet auch künftig mit Dunkelflauten und hält den Ausbau steuerbarer Kapazitäten für sinnvoll, etwa im Bereich Biomasse. Kurzfristig hohe Stundenpreise an der Strombörse haben kaum Auswirkungen auf Endverbraucher. Versorger kaufen Strom meist über langfristige Verträge ein. Relevant sind solche Preisspitzen nur für Kunden mit flexiblen, an den Börsenpreis gekoppelten Tarifen. Das betrifft nach Angaben von Experten jedoch lediglich wenige Haushalte in Deutschland. Relevanter können hohe Preise im Großhandel für die Industrie sein. Einige Unternehmen beschaffen ihren Restbedarf sehr kurzfristig.