Datum20.01.2026 13:42
Quellewww.zeit.de
TLDREin 36-jähriger Mann gestand am Landgericht Schwerin den schweren sexuellen Missbrauch eines achtjährigen Mädchens, Tochter eines Freundes. Die Taten, die bis zur Volljährigkeit des Kindes andauerten, umfassten auch Beischlaf. Er wurde aufgrund von kinderpornografischen Dateien identifiziert. Das Geständnis sparte dem Opfer eine Zeugenaussage. Der Vorsitzende Richter stellte eine mögliche Haftstrafe von sechs bis neun Jahren in Aussicht. Der Prozess umfasst vier Verhandlungstage, das Urteil wird am 10. Februar erwartet.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Kindesmissbrauch“. Lesen Sie jetzt „Schwerer Kindesmissbrauch: Geständnis am ersten Prozesstag“. Ein 36-jähriger Mann aus der Nähe von Wismar hat im Landgericht Schwerin den schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes gestanden. Er soll laut Anklage mit dem anfangs acht Jahre alten Mädchen unter anderem wiederholt Beischlaf gehabt oder ähnliche sexuelle Handlungen vollzogen haben. Die Taten endeten, als das Kind neuneinhalb Jahre alt war. Das Opfer ist laut Anklage die Tochter eines Freundes des Angeklagten. Der Vorsitzende Richter sagte dem Mann beim Prozessauftakt eine Verurteilung zwischen sechs Jahren und neun Monaten Haft und sieben Jahren und sechs Monaten Haft zu, falls er ein vollständiges Geständnis ablegte. Daraufhin räumte der Angeklagte alle vorgeworfenen Taten ein. Mit seinem Geständnis ersparte der Mann seinem Opfer eine Aussage im Gericht. Die Ermittler waren dem 36-Jährigen auf die Spur gekommen, weil er als Absender kinderpornografischer Dateien identifiziert worden war. Bei einer Hausdurchsuchung am 30. Juli vergangenen Jahres wurden bei ihm dann Handys sichergestellt, deren Auswertung den Missbrauch des Mädchens ergab. Der sexuelle Missbrauch des Kindes hörte laut Anklage im Januar 2025 auf. Danach soll der Mann mit mehreren Personen kinder- und jugendpornografische Fotos und Videos der verschiedensten Art getauscht haben. Der Angeklagte ist kein Unbekannter für die Ermittler. Er hatte zuvor bereits wegen des Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen einen Strafbefehl erhalten. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 10. Februar gesprochen werden. © dpa-infocom, dpa:260120-930-570923/1