Datum20.01.2026 10:26
Quellewww.zeit.de
TLDREin 40-jähriger Mann steht wegen Totschlags vor dem Hanauer Landgericht, angeklagt, einen Mitbewohner im Mai 2025 in Hanau mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Der Angeklagte, der bei der Tat schweigt und eine Maske trägt, soll den 37-Jährigen in einem Zimmer eingesperrt haben, um seinen "Todeskampf" zu hören. Das Opfer versuchte zu fliehen, erlag jedoch seinen Verletzungen. Ein Motiv ist derzeit unbekannt. Der Prozess wird bis Ende Januar fortgesetzt.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Prozess“. Lesen Sie jetzt „Tödliche Messerattacke in Hanau – Angeklagter schweigt“. Wegen Totschlags muss sich ein 40-jähriger Mann vor dem Hanauer Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Mai 2025 in der Hanauer Innenstadt einen Mitbewohner mit mehreren Messerstichen getötet zu haben, wie es zum Prozessauftakt hieß. Der wohnsitzlose Deutsche, der vorübergehend zusammen mit anderen Männern in dem Zimmer untergebracht war, soll dabei in Tötungsabsicht gehandelt haben. Dann habe er den 37-Jährigen im Zimmer eingesperrt, um laut Anklageschrift "den Todeskampf seines Opfers mit anhören zu können". Das Opfer, das an Kopf, Rücken und Oberkörper mehrere Stich- und Schnittverletzungen hatte, soll dann versucht haben, über ein Fenster aus dem ersten Obergeschoss zu fliehen. Dabei stürzte er in einen an dem Fluss Kinzig gelegenen Biergarten eines Veranstaltungslokals und erlag seinen Verletzungen. Der Angeklagte sei kurz nach der Tat an einem Park mit blutverschmierter Kleidung von der Polizei gestellt und festgenommen worden. Ein Motiv für die Tat ist laut Staatsanwaltschaft bislang nicht bekannt. Zum Auftakt des Prozesses erschien der Angeklagte mit einer medizinischen Maske und weigerte sich, diese abzunehmen. Er schwieg zu den Vorwürfen und machte auch keine weiteren Angaben. Sein zwei Jahre jüngerer Bruder sagte aus, dass der 40-Jährige zuletzt Alkohol- und Drogenprobleme gehabt und an eine Psychose gelitten habe. Der Prozess soll bis Ende Januar fortgesetzt werden. © dpa-infocom, dpa:260120-930-569708/1