Datum18.01.2026 10:30
Quellewww.zeit.de
TLDRSachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) schlägt eine "Ausreiseerzwingungshaft" für ausreisepflichtige Ausländer vor, die nicht mit Behörden kooperieren. Dieses Vorschlags erntet scharfe Kritik von den Grünen im Landtag, die in Schusters Forderung Anklänge an ein AfD-Wahlprogramm sehen und ihm "fragwürdiges Fischen am rechten Rand" vorwerfen. Fraktionschefin Franziska Schubert betont die Notwendigkeit europarechtlicher Regelungen zum Schutz der Menschenwürde und weist Schusters Idee zur Novellierung der Europäischen Menschenrechtskonvention zurück.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Migration“. Lesen Sie jetzt „Grüne kritisieren Schusters Vorstoß zu Ausreisehaft scharf“. Der Vorstoß von Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) für eine mögliche Beuge- beziehungsweise "Ausreiseerzwingungshaft" für ausreisepflichtige Ausländer stößt bei den Grünen im Landtag auf scharfe Kritik. "Was Innenminister Schuster hier fordert, klingt wie aus einem AfD-Wahlprogramm abgeschrieben", sagte Fraktionschefin Franziska Schubert. Sie warf dem Minister "fragwürdiges Fischen am rechten Rand" vor. Schuster hatte im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur vorgeschlagen, den Druck auf ausreisepflichtige Ausländer zu erhöhen, wenn sie nicht mit Behörden kooperieren. "Dafür kennt das Zivilrecht die Beugehaft. Dieses Instrument wäre auch für bestimmte ausreisepflichtige Ausländer, die sich hartnäckig weigern, einer Aufforderung der Verwaltung nachzukommen, das Richtige", sagte er. Im Grunde könne man solch eine Maßnahme auch "Ausreiseerzwingungshaft" nennen. Schuster schlug einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vor. "Das ist ein harter Vorschlag, das gebe ich zu, aber diese Personen tanzen uns auf der Nase herum", sagte der Minister. Schubert kritisierte die Wortwahl des Ministers und den Kern des Vorschlags. "Menschen, die uns angeblich "auf der Nase herumtanzen", sollen weggesperrt werden - das ist Sprache und Denken der Rechten, nicht eines demokratischen Rechtsstaates", erklärte sie. Es gebe "klare europarechtliche und verfassungsrechtliche Regelungen, wann und unter welchen Voraussetzungen Menschen in Abschiebehaft genommen werden dürfen". Diese Regeln existierten "nicht aus Jux, sondern zum Schutz der Menschenwürde und der Freiheit". Auch Schusters Vorstoß zur Novellierung der Europäischen Menschenrechtskonvention wies Schubert zurück. "Es ist blanker Unsinn, zu behaupten, ein sächsischer Innenminister könne EU-Recht oder die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft setzen", erklärte sie. Schuster hatte sich für eine Novellierung der Europäischen Menschenrechtskonvention ausgesprochen. Denn mit ihr gehe praktisch ein absolutes Abschiebeverbot einher. "Wir haben mittlerweile Gerichtsurteile, die es mir unmöglich machen, in einige europäische Länder abzuschieben - beispielsweise nach Belgien - weil dort die Asylunterkünfte angeblich nicht zumutbar seien", sagte der Minister. © dpa-infocom, dpa:260118-930-561003/1