Zahlen zum Kirchenasyl: Zahl neuer Fälle von Kirchenasyl in der Nordkirche sinkt

Datum18.01.2026 05:00

Quellewww.zeit.de

TLDRDie Zahl der neuen Kirchenasyle in der Nordkirche ist 2024 gesunken: In Hamburg von 46 auf 26, in Schleswig-Holstein von 45 auf 20 und in Mecklenburg-Vorpommern von 17 auf 13. Insgesamt begannen 102 Personen ein Kirchenasyl, darunter 29 Minderjährige. Der Rückgang wird mit einer reduzierten Anzahl an Asylsuchenden sowie zunehmender Kritik an Kirchenasyl in Verbindung gebracht. Hauptgründe für die Gewährung sind schwere Erkrankungen, Suizidgefahr und drohende Menschenrechtsverletzungen im Heimatland.

InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Zahlen zum Kirchenasyl“. Lesen Sie jetzt „Zahl neuer Fälle von Kirchenasyl in der Nordkirche sinkt“. Die Fälle von neu begonnenem Kirchenasyl in der Nordkirche haben im vergangenen Jahr abgenommen. In Hamburg waren es nach Angaben der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland 26 Fälle nach 46 Fällen im Jahr 2024. In Schleswig-Holstein sank die Zahl von 45 auf 20 und in Mecklenburg-Vorpommern wurden 2025 noch 13 Fälle gezählt. Ein Jahr zuvor waren es den Angaben zufolge 17 Fälle. Im vergangenen Jahr begannen insgesamt 102 Personen ein Kirchenasyl, darunter 29 Minderjährige. In Hamburg waren es 30 Erwachsene und 12 Minderjährige. In Schleswig-Holstein begannen 39 Personen ein Kirchenasyl, darunter 13 Minderjährige, in Mecklenburg-Vorpommern waren es 17 Erwachsene und vier Minderjährige. Die sinkenden Zahlen stehen nach Angaben der Nordkirche im Zusammenhang mit der mehr als halbierten Zahl der Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland. Außerdem gebe es mehr Kritik sowie Angriffe auf Kirchenasyle. Die Zahl der Anfragen übersteige die Zahl der Kirchenasyle regelmäßig um ein Vielfaches. Nach gründlicher Prüfung erweisen sich demnach nicht alle Anfragen als geeignet für ein Kirchenasyl. Die häufigsten Gründe für die Gewährung eines Kirchenasyls seien schwere Erkrankungen oder Suizidgefahr, nicht hinnehmbare Familientrennungen durch eine Abschiebung und erfahrene und drohende menschenrechtswidrige und entwürdigende Behandlung im Zielstaat. Als weiteres Kriterium nennt die Kirche eine grundsätzliche Perspektive für einen Aufenthalt nach Beendigung des Kirchenasyls. © dpa-infocom, dpa:260118-930-560300/1