Jens Spahn will Paragraf zum Schutz von Politikern abschaffen

Datum17.01.2026 14:24

Quellewww.spiegel.de

TLDRJens Spahn, Unionsfraktionschef der CDU, fordert die Abschaffung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch, der Politiken vor Beleidigungen schützt. Er kritisiert, dass der erhoffte Schutz für Lokalpolitiker den Eindruck eines Sonderrechts für Mächtige vermittelt hat. Spahn argumentiert, dass der bestehende Beleidigungsparagraph für alle ausreiche und man nicht auf zusätzliche Regelungen angewiesen sei. Der Paragraf 188 besteht seit April 2021 und wurde zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität eingeführt.

InhaltErst im Jahr 2021 wurde Paragraf 188 erweitert – mit dem Ziel, besonders Lokalpolitiker vor Beleidigungen zu schützen. Stattdessen sei ein anderer Eindruck entstanden, findet Jens Spahn. Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) spricht sich dafür aus, den Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch abzuschaffen, der die Beleidigung von Personen des politischen Lebens unter Strafe stellt. "Die Idee war, Kommunalpolitiker und Institutionen besser zu schützen", sagte der CDU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung" zur erweiterten Neufassung im Jahr 2021. "Entstanden ist aber der Eindruck: Die Mächtigen haben sich ein Sonderrecht geschaffen." Das sei das Gegenteil von dem, was man habe erreichen wollen, führte Spahn aus. "Es gibt auch so den Tatbestand der Beleidigung. Der gilt für alle." Paragraf 188 soll Politikerinnen und Politiker besser vor öffentlichen Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer eine Beleidigung begeht, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021. Seinerzeit wurden gesetzliche Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft.