Erbschaftsteuer: CDU nennt SPD-Pläne zur Reform »mausetot«

Datum17.01.2026 09:16

Quellewww.spiegel.de

TLDRDie SPD hat neue Pläne zur Reform der Erbschaftsteuer vorgestellt, die auf Einfachheit und Gerechtigkeit abzielen. Doch die CDU hält diese Ansätze für gescheitert und sieht keinen Reformbedarf. CDU-Politiker kritisieren die Vorschläge, da sie umfassende Steuererhöhungen mit sich brächten, während die SPD argumentiert, dass 85 Prozent der Unternehmen entlastet würden. Der Streit schürt Befürchtungen, dass die Reform zu hohen Belastungen bei großen Erbschaften führen könnte. Die Diskussion bleibt angespannt, auch angesichts eines bevorstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichts.

InhaltDie SPD hat die Debatte über eine Erbschaftsteuer neu entfacht. Die Unionsfraktion möchte das Thema abwürgen. Es gebe gar keinen Reformbedarf, sagt der finanzpolitische Sprecher. Die SPD nennt ihre Pläne zur Erbschaftsteuer einfacher und gerechter, doch der Koalitionspartner blockt ab. CDU-Politiker erklären das Vorhaben der SPD sogar für bereits komplett gescheitert. "Die SPD-Pläne zur Erbschaftsteuer gehen in die völlig falsche Richtung. Sie sind für uns mausetot", sagte der finanzpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Fritz Güntzler (CDU), der "Bild"-Zeitung. Die SPD habe "selbst gemerkt, dass es dafür auch in der Gesellschaft keine Mehrheit gibt". Güntzler sagte, die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Erbschaftsteuer in ihrer aktuellen Form verfassungskonform ist. Insofern gebe es wenig Reformbedarf. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand (PKM), Christian von Stetten, erklärte ebenfalls, die SPD sei mit ihren Reformplänen gescheitert. "Die SPD-Vorschläge haben am Dienstagmorgen das Licht der Welt erblickt. Am Nachmittag wurden sie von uns geprüft und bereits am Abend beerdigt", sagte von Stetten der "Bild". Unionsfraktionschef Jens Spahn räumte immerhin einen Punkt ein: "Was Schlupflöcher angeht, gibt es ein Gerechtigkeitsthema, ja", sagte der CDU-Politiker der "Süddeutschen Zeitung". Es blieben aber zwei kritische Punkte bei den SPD-Forderungen: "Der Zeitpunkt ist der falsche, und die Übertragung von Betriebsvermögen ohne Substanzverlust ist nicht gesichert." Der von der SPD vorgeschlagene Unternehmensfreibetrag soll fünf Millionen Euro betragen, außerdem soll die Steuerzahlung auf 20 Jahre gestreckt werden können. Das werde vor allem kleine und mittlere Firmen entlasten, verspricht die SPD. Sie betont, dass der Großteil der Erben durch die Reform entlastet und stattdessen hohe Erbschaften belastet würden. Dagegen verweist die Union auf umfassende Steuererhöhungen durch die Änderungen beim Betriebsvermögen, das bislang praktisch steuerfrei übertragen wurde. Nach dem SPD-Konzept soll es künftig einen Lebensfreibetrag von einer Million Euro pro Person geben, zusammengesetzt aus 900.000 Euro Erbe von Verwandten und 100.000 Euro von Dritten. Zusätzlich soll das selbstgenutzte geerbte Wohnhaus steuerfrei bleiben. Erst darüber hinaus soll Erbschaftsteuer anfallen, die progressiv ansteigt und damit hohe Erbschaften künftig deutlich stärker besteuert. Nicht nur aus der Union, auch vonseiten der Wirtschaft wurde Kritik laut. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch verteidigte die Erbschaftsteuerpläne seiner Partei. 85 Prozent der Unternehmen in Deutschland wären mit den Plänen von der Erbschaftsteuer befreit und Erben würden nicht auf einen Schlag belastet, argumentierte er. "Ich wünsche mir, dass wir in Deutschland unaufgeregt Debatten führen können und nicht sofort in die üblichen Reflexe verfallen", sagte Miersch. Die Union moniert, dass die SPD bereits vor einem erwarteten Urteil des Bundesverfassungsgerichts ihr Konzept vorgestellt hat. Miersch dagegen sieht das Thema auf der Tagesordnung. "Und wir tun gut daran, mit der Vorbereitung schon jetzt zu beginnen und nicht erst, wenn die Entscheidung da ist. Wir können das Urteil dann noch mit einarbeiten."