Datum17.01.2026 08:40
Quellewww.spiegel.de
TLDRBayer hat im Glyphosat-Streit einen wichtigen Schritt erzielt, da der US-Supreme Court einen Fall zur Prüfung angenommen hat, der klären soll, ob Schadensersatzforderungen wegen fehlender Warnhinweise zulässig sind. Dies könnte die Rechtsrisiken für den Konzern erheblich verringern, nachdem er bereits zehn Milliarden Dollar für Vergleiche gezahlt hat. Der Fall könnte somit Einfluss auf mehrere laufende Verfahren haben. Eine Entscheidung wird bis zum Sommer 2024 erwartet. Bayer strebt an, Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant zu reduzieren.
InhaltIm Kampf gegen Tausende Verfahren hat Bayer im Glyphosat-Streit einen wichtigen Etappensieg erreicht. Der Oberste Gerichtshof der USA will klären, ob Schadensersatzforderungen wegen fehlender Warnhinweise zulässig sind. Der Bayer-Konzern bekommt im milliardenschweren Rechtsstreit um mutmaßliche Krebsrisiken seines Unkrautvernichters Glyphosat in den USA die Aussicht auf ein Grundsatzurteil des Obersten Gerichts. Der Supreme Court nahm einen der Fälle zur Prüfung an. Dabei will das Gericht speziell die Frage klären, ob Klagen wegen fehlender Warnungen auf Verpackungen von Unkrautvernichtern zulässig seien, wenn dies nicht von der amerikanischen Bundesumweltbehörde EPA verlangt worden sei. Der Fall des Klägers John Durnell war ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt worden. Die Geschworenen kamen zu dem Schluss, dass das Unternehmen zu einer Krebswarnung auf dem Unkrautvernichter Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen Dollar zu. Bayer wählte den Fall dann später für den Gang vor den obersten US-Gerichtshof aus, um ein Grundsatzurteil zu erzielen. Dieser Berufungsantrag wurde nun angenommen. Der Supreme Court soll einen Widerspruch zwischen Urteilen verschiedener Bundesberufungsgerichte klären. Eine Entscheidung des Gerichts wird bis zum Sommer erwartet. Bayer argumentiert, dass die US-Umweltbehörde EPA in dem Mittel keine Gesundheitsrisiken sehe, wenn es entsprechend den Vorschriften angewendet werde. Die EPA hatte das Produktlabel folglich ohne Warnung genehmigt. In den USA müsse juristisch klargestellt werden, dass Unternehmen nicht auf Basis des Rechts einzelner Bundesstaaten verurteilt werden könnten, wenn sie sich an Kennzeichnungsvorgaben des US-Bundesrechts hielten, argumentiert Bayer. Anfang Dezember hatte der sogenannte Solicitor General – eine Art Generalanwalt der US-Regierung – sich ebenfalls für eine Prüfung des Falls durch das Oberste Gericht ausgesprochen. Für Bayer war es bereits der dritte Anlauf vor dem Supreme Court, nachdem zwei frühere Versuche 2022 gescheitert waren. Der Dax-Konzern begrüßte die Prüfung des Falls durch das Oberste Gericht. "Die Entscheidung des Supreme Court ist eine gute Nachricht für die Landwirte in den USA, die regulatorische Klarheit benötigen", erklärte Konzernchef Bill Anderson. Es sei ein wichtiger Schritt in der Bayer-Strategie, die Rechtsstreitigkeiten signifikant einzudämmen. Bayer hat im Herbst die Rückstellungen für Glyphosat-Fälle erhöht und begründete das mit Vergleichsvereinbarungen sowie einem moderaten Anstieg der eingereichten Klagen. Die Klagewelle hatte sich Bayer 2018 mit der rund 63 Milliarden Dollar schweren Übernahme des Glyphosat-Entwicklers Monsanto ins Haus geholt. Der Konzern hat seither rund zehn Milliarden Dollar für Vergleiche gezahlt und für die zuletzt etwa 65.000 offenen Verfahren Rückstellungen von knapp sieben Milliarden Euro gebildet. Konzernchef Anderson will die US-Rechtsstreitigkeiten bis Ende 2026 signifikant eindämmen. Eine Grundsatzentscheidung zugunsten des Konzerns könnte dieses Ziel erleichtern und die Rechtsrisiken spürbar verringern. Die Aktien von Bayer stiegen in den USA nach der Nachricht um fast fünf Prozent. Die Vorwürfe gegen Glyphosat hat Bayer stets zurückgewiesen und verweist auf umfangreiche Studien sowie Bewertungen von Regulierungsbehörden wie der EPA. Demgegenüber steht die Einschätzung der Krebsforschungsagentur IARC der Weltgesundheitsorganisation, die den Wirkstoff 2015 als "wahrscheinlich krebserregend" eingestuft hatte. Darauf stützen sich die Kläger. Um die Risiken zu senken, stoppte Bayer den Verkauf glyphosathaltiger Produkte an US-Privatkunden bereits 2023. Anderson schließt zudem einen vollständigen Ausstieg aus dem US-Glyphosatgeschäft nicht aus.