Schülerpraktikum: Oberverwaltungsgericht bestätigt Praktikumsverbot bei AfD-Abgeordnetem

Datum16.01.2026 16:35

Quellewww.zeit.de

TLDRDas Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass Schulen Schülerpraktika bei AfD-Abgeordneten verweigern dürfen. Eine Schülerin hatte gegen die Ablehnung ihres Praktikums geklagt, das als ungeeignet angesehen wurde, weil die AfD Brandenburg als rechtsextrem eingestuft ist. Die Schulleitung muss die Verfassungsschutz-Einstufung nicht selbst überprüfen. Das Gericht stellte fest, dass die Entscheidung weder gegen den Gleichheitsgrundsatz noch das Bildungsrecht der Schülerin verstößt. Ein Parteienprivileg könne hier nicht geltend gemacht werden.

InhaltEine Schule darf seinen Schülern in bestimmten Fällen Praktika verbieten. Eine Schülerin hatte ein Praktikum bei einem AfD-Abgeordneten in Brandenburg machen wollen. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat bestätigt, dass eine Schule seiner Schülerin ein Praktikum bei einem AfD-Bundestagsabgeordneten verbieten darf. Die Beschwerde der Schülerin aus Brandenburg gegen die Ablehnung des Praktikums durch ihre Schule sei zurückgewiesen worden, teilte das Gericht mit. Die Schulleitung des beruflichen Gymnasiums sei nicht verpflichtet, der Durchführung des Schülerbetriebspraktikums zuzustimmen. Mit dem Urteil wurde eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt an der Oder bestätigt. Die Schule habe das gewünschte Praktikum als ungeeignet ansehen können, weil die AfD Brandenburg vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft wurde, urteilte das Gericht. Der Bundestagsabgeordnete gehört dem Vorstand des Landesverbandes an. Die Schulleitung sei nicht verpflichtet, die Einstufung durch den Verfassungsschutz selbst zu überprüfen. Die Entscheidung der Schulleitung verstoße weder gegen den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz noch gegen das Recht der Schülerin auf schulische Bildung, hieß es weiter. Sie könne sich auch nicht auf das Parteienprivileg berufen, wonach allein das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet. Dieser Artikel wird weiter aktualisiert.