Datum16.01.2026 16:12
Quellewww.spiegel.de
TLDREin Berliner Gericht verurteilte einen 19-jährigen Unterstützer des IS zu drei Jahren Jugendstrafe. Er wurde schuldig gesprochen, einen Anschlag in Deutschland geplant und versucht zu haben, Mitglied des "Islamischen Staates" zu werden. Der Angeklagte hatte sich im Internet radikalisiert und Ziel eines Anschlags wurde unter anderem die israelische Botschaft. Obwohl er Kontakte zum IS hatte, bestritt er, einen Anschlag tatsächlich geplant zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
InhaltEr soll in Deutschland einen schweren Anschlag vorbereitet haben und wollte sich dem "Islamischen Staat" anschließen. Nun hat das Kammergericht in Berlin entschieden, dass sich der 19-Jährige für die Taten verantworten muss. Unter anderem wegen der Planung eines Anschlags in Deutschland und der versuchten Mitgliedschaft des "Islamischen Staats" (IS) ist ein 19-Jähriger in Berlin zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt worden. Das Berliner Kammergericht sprach ihn wegen der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, der Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und der Unterstützung einer ausländischen Terrorvereinigung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Der damals 18-Jährige habe 2024 begonnen, sich intensiv mit dem Islam auseinanderzusetzen und in der Folge im Internet zu radikalisieren, so das Kammergericht laut Mitteilung. Spätestens im Februar 2025 habe er sich entschlossen, einen Anschlag in Deutschland zu verüben. Laut Anklage zog er die israelische Botschaft als Ziel in Betracht. Er scheiterte aber bei der Beschaffung des Sprengstoffs. Zudem hatte der Mann laut Urteil Kontakt mit Mitgliedern des IS und hatte seine Ausreise aus Deutschland vorbereitet, um sich als Kämpfer in Afghanistan dem IS anzuschließen. Laut Senat übersetzte er Propagandamittel für den IS in die russische und tschetschenische Sprache. Am 20. Februar 2025 wurde der Mann am Flughafen Berlin-Brandenburg festgenommen. Der 19-Jährige ist in Österreich geboren und hat nach zahlreichen Wohnortswechseln mit seiner Mutter, seinen beiden Brüdern und seiner Schwester zuletzt in einer Potsdamer Geflüchtetenunterkunft gelebt. Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt Anfang Dezember reumütig gezeigt und erklärt, dass er sich vollständig von radikalem Gedankengut distanziert habe. In einer Erklärung räumte er ein, sich dem IS zugewandt und radikalisiert zu haben. Grund sei eine tiefe persönliche Krise gewesen, die mit Orientierungs- und Perspektivlosigkeit einherging. Während eines mehrmonatigen Besuchs bei seinem Vater in Tschetschenien habe er sich aus Wut auf Russland dem IS zugewandt. Dass er tatsächlich einen Anschlag geplant hatte, bestritt er. Es sei ihm lediglich um Anerkennung und Vertrauen anderer IS-Anhänger gegangen. Weil der Angeklagte zur Tatzeit noch heranwachsend war und das Gericht "Reifeverzögerungen" feststellte, wurde eine Jugendstrafe von drei Jahren verhängt. Der Richter betonte, es handele sich um schwerwiegende Taten, die von einer hohen Empathielosigkeit sowie einer Verinnerlichung der Ziele des IS zeugten. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Jugendstrafe von dreieinhalb Jahren beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann innerhalb von einer Woche mit dem Rechtsmittel der Revision zum Bundesgerichtshof angefochten werden.