René Benko wehrt sich gegen Haftstrafe

Datum20.10.2025 20:13

Quellewww.spiegel.de

TLDRRené Benko, der Gründer des Immobilienkonzerns Signa, hat gegen seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft wegen Gläubigerschädigung Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt. Er wird beschuldigt, durch eine Schenkung von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft zu haben. Während er in einem Fall freigesprochen wurde, hat die Staatsanwaltschaft gegen diesen Teil ein Rechtsmittel eingelegt. Benko steht in 14 weiteren Verfahren wegen schweren Betrugs und Untreue im Visier der Justiz.

InhaltSigna-Gründer René Benko will seine Verurteilung zu zwei Jahren Haft nicht hinnehmen. Sein Anwalt hat Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Die österreichische Justiz geht derweil gegen einen Teilfreispruch vor. René Benko geht juristisch gegen seine erste Verurteilung vor dem Landesgericht Innsbruck vor. Das berichten die Nachrichtenagenturen APA und Reuters unter Berufung auf einen Gerichtssprecher sowie Benkos Anwalt Norbert Wess. Dieser habe eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet sowie Berufung eingelegt, heißt es. Wess hatte das Vorgehen zuvor angekündigt. Die Nichtigkeitsbeschwerde richtet sich gegen mögliche Fehler im Verfahren oder im Urteil und zielt darauf ab, es ganz oder teilweise aufzuheben. Bei der Berufung geht es um die Höhe der verhängten Strafe. Gibt der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde statt, ist die Berufung hinfällig. Benko war in der vergangenen Woche wegen Gläubigerschädigung im Zusammenhang mit seiner Insolvenz als Einzelunternehmer zu zwei Jahren Haft verurteilt worden  . Der 48 Jahre alte Ex-Milliardär habe durch eine Schenkung in Höhe von 300.000 Euro an seine Mutter Vermögen beiseitegeschafft, urteilte ein Schöffensenat des Landesgerichts Innsbruck. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Benko befindet sich seit Januar in Untersuchungshaft. Im Fall einer Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro wurde der Immobilienunternehmer hingegen freigesprochen. Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat Medienberichten zufolge wiederum gegen diesen Freispruch eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Auch hier lautete der Vorwurf auf Gläubigerschädigung. Der Prozess ist nur ein Strang von insgesamt 14 Verfahren, in denen allein die österreichische Justiz meistens wegen schweren Betrugs und Untreue ermittelt. Auch in Deutschland und Italien laufen Ermittlungen. Die juristische Aufarbeitung dürfte sich über Jahre hinziehen. Im Herbst 2023 war das Immobilien- und Handelskonglomerat Signa aus mehr als 1130 Gesellschaften nach und nach in die Insolvenz geschlittert. Steigende Zinsen und eigene Fehler hatten das Geschäftsmodell untergraben. Die Gesamtforderungen der Gläubiger an die Signa-Holding und ihre Einzelgesellschaften liegen im Bereich von mehreren Milliarden Euro.