Datum16.01.2026 11:42
Quellewww.zeit.de
TLDREine Frau aus Oberbayern muss wegen der illegalen Haltung eines wilden Erpels unter einem Trampolin eine Geldstrafe von 6.000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Rosenheim bestätigte einen Strafbefehl wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie Jagd- und Naturschutzrecht. Wildtiere dürfen nicht ohne Genehmigung gehalten werden. Der Erpel lebte mehr als ein Jahr unter schlechten Bedingungen und musste nach einer tierärztlichen Untersuchung eingeschläfert werden.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Strafbefehl rechtskräftig“. Lesen Sie jetzt „Erpel unter Trampolin eingesperrt - Geldstrafe“. Wegen der Haltung eines wilden Erpels, eingezäunt unter einem Trampolin, muss eine Frau aus Oberbayern eine Geldstrafe zahlen. Die Halterin aus der Gemeinde Chiemsee (Landkreis Rosenheim), die drei Inseln im gleichnamigen Gewässer umfasst, sei wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Jagd- und Naturschutzrecht zur Zahlung von 6.000 Euro verurteilt worden, teilte das Amtsgericht Rosenheim mit. Ein entsprechender Strafbefehl über 60 Tagessätze sei rechtskräftig. Laut Polizei ist es grundsätzlich nicht erlaubt, Wildtiere ohne Genehmigung zu fangen und zu halten. Wildenten, zu denen auch die in Deutschland weit verbreiteten Stockenten zählen, gehören zu den jagdbaren Vogelarten. Das Halten dieser Tiere ist nur mit jagdrechtlicher Erlaubnis zulässig. Die Frau hatte laut Polizei den Erpel mehr als ein Jahr lang unter den nicht artgerechten Umständen in dem Garten am Chiemsee gehalten. Im Sommer 2024 sei das "augenscheinlich nicht gesunde" Tier nach einer Kontrolle mit Experten des Veterinäramts zu einem Tierarzt gebracht worden. Der Erpel habe nicht mehr in freier Wildbahn leben können und sei deshalb eingeschläfert worden. © dpa-infocom, dpa:260116-930-553527/1