Datum16.01.2026 11:48
Quellewww.zeit.de
TLDRIn einem Ort im Landkreis Eichsfeld müssen Geflügelhalter erneut strenge Maßnahmen aufgrund eines Ausbruchs der Geflügelpest im benachbarten Göttingen einhalten. Hühner und andere Geflügelarten müssen in geschlossenen Ställen gehalten werden, Transporte und Geflügelausstellungen sind untersagt. Tierhalter sind verpflichtet, ihre Bestände täglich zu überwachen und Auffälligkeiten zu melden. Obwohl die Situation in Thüringen sich beruhigt hat, besteht weiterhin kein Anlass zur Entwarnung.
InhaltHier finden Sie Informationen zu dem Thema „Tierseuchen“. Lesen Sie jetzt „Geflügel in Eichsfeld-Ort muss wieder in den Stall“. Für Hühnerzüchter und andere Geflügelhalter in einem Ort im Landkreis Eichsfeld gelten wieder strengere Vorgaben. Sie müssen ihre Tiere etwa wieder in geschlossenen Ställen halten, dürfen die Tiere und ihre Produkte nicht wegtransportieren und müssen besonders gründlich desinfizieren. Das geht aus einer neuen Allgemeinverfügung des Veterinäramts hervor. Auch Geflügelausstellungen bleiben vorerst untersagt. Zudem sollen die Halter verpflichtet, ihre Bestände täglich ihre Tierbestände überwachen und Auffälligkeiten direkt melden. Hintergrund ist der Ausbruch der hochansteckenden Geflügelpest im benachbarten Landkreis Göttingen. Der Fall wurde für die Gemeinde Rollshausen (Ortsteil Germershausen) bestätigt. Der Umkreis der nötigen Überwachungszone reicht bis in den Ortsteil Böseckendorf der Gemeinde Teistungen. Entsprechend sei ausschließlich der Ortsteil von der Allgemeinverfügung betroffen, hieß es. Erst Anfang Dezember war die wegen der Vogelgrippe im Eichsfeld angeordnete Stallpflicht aufgehoben. In Thüringen hat sich die Lage mit Blick auf die Geflügelpest laut Gesundheitsministerium derzeit zwar beruhigt. Auch seien bislang keine großen Betriebe betroffen gewesen. Von einer allgemeinen Entwarnung könne jedoch nicht gesprochen werden. © dpa-infocom, dpa:260116-930-553583/1